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Halle-Attentat: 40 Nebenkläger in Verhandlung zugelassen

Am 9. Oktober 2019 wollte ein damals 27 Jahre alter Deutscher in einer Synagoge ein Massaker anrichten. Zwei Menschen starben. Jetzt ist das Hauptverfahren gegen den Täter eröffnet worden.

15.06.2020, 15:38
Hendrik Schmidt
Hendrik Schmidt dpa-Zentralbild

Halle/Magdeburg (dpa/sa) - Mehr als acht Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist das Hauptverfahren gegen den Täter eröffnet worden. Zur Hauptverhandlung seien 40 Menschen als Nebenkläger zugelassen worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am Montag mit. Nach bisherigem Stand, werde sich jedoch nicht jeder Nebenkläger durch einen eigenen Anwalt vertreten lassen. Die Verhandlung soll am 21. Juli beginnen. Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte April Anklage gegen den Attentäter erhoben, danach hatte die Verteidigung Zeit, sich in einem Zwischenverfahren zu den Vorwürfen zu äußern.

Der Angeklagte stehe im Verdacht, aus einer "antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht" gehandelt zu haben, hieß es in der aktuellen Mitteilung des Gerichts. Insgesamt sind 18 Termine vorgesehen.

Der 28 Jahre alte Attentäter aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten. Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze. Als es ihm nicht gelang in das Gotteshaus einzudringen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau. "Aus Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten", teilte das Gericht mit.

In einem nahen Döner-Imbiss erschoss er im Anschluss einen 20 Jahre alten Mann. Zuvor habe er versucht, "sämtliche der sich in dem Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu töten", heißt es in der aktuellen OLG-Mitteilung. Dies sei jedoch misslungen.

Dem Mann wird zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch zum Nachteil von 68 Menschen sowie Volksverhetzung zur Last gelegt. Der Attentäter filmte die Taten mit einer Helmkamera, seine Aufnahmen waren via Internet live zu sehen.

Zuletzt hatte Stephan B. von sich Reden gemacht, als er versucht hatte, aus der JVA Halle, dem Gefängnis "Roter Ochse", zu fliehen. Minutenlang wusste Ende Mai niemand, wo sich der wohl wichtigste Gefangene Sachsen-Anhalts aufhält.

Laut Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) wurde der Gefangene bei einem Freigang, anders als vorgeschrieben, etwa eine halbe Stunde lang nicht direkt bewacht. Er kletterte über einen mehr als drei Meter hohen Zaun und suchte mehr als vier Minuten nach offenen Türen, ehe er aufgegriffen wurde.