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Halle-Prozess vor Verlängerung: Kritik an der Beweiserhebung

Schon nach den ersten Prozesstagen zeichnet sich eine Verlängerung des Verfahrens zum Halle-Anschlag ab. Das Gericht will auch deshalb nicht alle Dokumente im Verfahren verlesen. Anwälte der Nebenklage sorgen sich daher um die Außenwirkung des Prozesses.

03.08.2020, 13:09

Magdeburg (dpa/sa) - Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle haben Teile der Nebenklage Kritik an der Beweiserhebung des Gerichts geübt. Die vorsitzende Richterin Ursula Mertens hatte angeordnet, dass ein Teil der Ermittlungsdokumente nicht im öffentlichen Hauptverfahren verlesen werden sollen, sondern durch das sogenannte Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt werden. Mertens sagte, durch das Verfahren könnten die Beteiligten die Unterlagen in einer ruhigeren Umgebung sichten.

Das Selbstlesen würde das Gericht entlasten und könne das Verfahren damit beschleunigen. Unterlagen, die die Nebenklage für unverzichtbar hält, könnten auf Antrag außerdem trotzdem verlesen werden. In den ersten vier Prozesstagen hatte sich die Befragung der Zeugen teilweise lange hingezogen. Deshalb und wegen terminlicher Probleme mit den psychologischen Gutachtern, die den Angeklagten beim Prozess beobachten, bereitet das Gericht sich bereits auf eine mögliche Verlängerung des Verfahrens vor. Mertens bat die Prozessbeteiligten, sich die Dienstage und Mittwoche bis Mitte November frei zu halten. Bislang war der letzte Prozesstag für den 14. Oktober vorgesehen.

Mehrere Nebenklage-Anwälte kritisierten die Anordnung des Selbstleseverfahrens. So blieben einige Behauptungen des Angeklagten einfach im Raum stehen, obwohl es dazu objektive Gutachten gebe, die jetzt nicht Teil der öffentlichen Verhandlung seien, sagte Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann. Zuvor hatte Hoffmann in der Verhandlung eine Erklärung verlesen, in der das Verfahren deswegen kritisiert wird und der sich mehrere Nebenklage-Anwälte anschlossen. Die Bundesanwaltschaft und andere Nebenklage-Anwälte sahen in dem Verfahren hingegen kein Problem, da es nicht um die wichtigsten Dokumente gehe. Außerdem sollen die Menschen, etwa Zeugen um die es in den Unterlagen geht, ohnehin noch selbst vor Gericht erscheinen.

Seit dem 21. Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord.

Nach vier langen Prozesstagen, an denen unter anderem der Beschuldigte, sein Umfeld und ein Ermittlungsbeamter befragt worden waren, dauerte der fünfte Prozesstag nur etwas mehr als eine Stunde. Mertens verlas dabei ein Gutachten des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den drei selbstgebauten Waffen des Attentäters. Demnach waren alle vom Angeklagten gebauten Waffen potenziell tödlich.

Das Gericht hatte für den fünften Prozesstag bewusst nur wenige Formalien vorgesehen, bei denen nicht alle Prozessbeteiligten anwesend sein mussten und ermöglichte ihnen damit eine längere Sommerpause. So waren am Montag erstmals keine Nebenkläger im Saal, außerdem kaum Besucher und deutlich weniger Journalisten. Strafprozesse dürfen für maximal drei Wochen unterbrochen werden, indem jedoch viele diesen sogenannten Überbrückungstermin verpassen können haben die meisten Beteiligten nun insgesamt vier Wochen Pause von dem Verfahren. Der nächste Prozesstag ist für den 25. August geplant.