Im Köthen-Prozess verurteilter Afghane abgeschoben
Köthen/Magdeburg (dpa/sa) - Einer der beiden im Köthen-Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten jungen Afghanen ist abgeschoben worden. Der Volljährige habe am Dienstag in einem Sammelcharter nach Kabul mit 45 Ausreisepflichtigen gesessen, teilte das Innenministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte am 17. Mai einen damals 17 und einen 19 Jahre alten Afghanen zu Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Abgeschoben wurde einem Sprecher zufolge der jüngere von beiden.
Sie haben nach Überzeugung des Gerichts einen herzkranken 22-Jährigen im September 2018 in Köthen zunächst geschubst und den am Boden Liegenden getreten. Als Todesursache stellten Rechtsmediziner einen plötzlichen Herztod fest. Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, es gab rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste. Auch nach dem Urteil war es erneut zu Protesten in der Stadt gekommen.
Innenminister Holger Stahlknecht erklärte am Mittwoch: "Die staatlich vollzogene Ausreisepflicht verdeutlicht erneut das Funktionieren des Rechtsstaats, selbst in herausfordernden Fällen. Insbesondere im Fall des wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten Afghanen wird dies deutlich."