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Jura-Professor: Wendts Ernennung rechtlich nicht möglich

26.11.2019, 13:27

Magdeburg (dpa/sa) - Die Berufung des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt zum Innenstaatssekretär in Sachsen-Anhalt wäre nach Einschätzung eines Jura-Professors auch an rechtlichen Vorgaben gescheitert. Eine Ernennung in ein höheres Amt während einer Kürzung der Dienstbezüge sei nicht möglich, sagte Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Halle, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Kluth verwies auf einen entsprechenden Passus aus dem Disziplinargesetz in Sachsen-Anhalt. Für eine Ernennung als Staatssekretär hätte Wendt im Vergleich zu seinem früheren Polizeijob viele Besoldungsstufen überspringen müssen. Damit greift der Passus.

Am Montag war bekannt geworden, dass gegen Wendt als pensionierten Polizisten eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde. Der 62-Jährige bestätigte, dass ihm die Pension geringfügig gekürzt wird, weil er ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa-Versicherung bei seinem Dienstherren in Nordrhein-Westfalen nicht angegeben hatte.

Der als Hardliner auch politisch umstrittene Wendt sollte auf Wunsch von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU) als Staatssekretär ins Magdeburger Innenministerium wechseln. Die Ankündigung vom Freitag wurde schon am Sonntagabend wieder revidiert. Zwischenzeitlich hatte es massive Kritik an der Personalie gegeben.

Ob während der Gespräche zum Jobangebot und schließlich zur Absage die Disziplinarmaßnahme gegen Wendt oder rechtliche Hürden eine Rolle spielten, ist offen. Sowohl Haseloff als auch Stahlknecht ließen am Dienstag mitteilen, dass sie sich zu dem Fall derzeit nicht äußern wollen. Wendt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Am Montag hatte er jedoch gesagt, seine Disziplinarmaßnahme hätte einer Ernennung nicht im Wege gestanden.

Disziplinargesetz