1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Kindeswohlgefährdung: Weniger Verfahren zur Einschätzung

Kindeswohlgefährdung: Weniger Verfahren zur Einschätzung

06.09.2019, 13:45

Magdeburg/Wiesbaden (dpa/sa) - Die Jugendämter in Sachsen-Anhalt haben 2018 insgesamt 3235 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung eingeleitet - etwas weniger als im Jahr zuvor und entgegen dem Bundestrend. Dabei befanden sie, dass in 475 Fällen eine "akute" Gefährdung vorliegt, in weiteren 378 Verfahren konnte eine sogenannte "latente" Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Das berichtete das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag in Wiesbaden. In 1166 Verfahren stellten die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung fest, unterbreiteten den Familien aber dennoch Hilfsangebote. In den verbleibenden 1216 Verfahren wurde kein Hilfebedarf festgestellt.

Gegenüber 2017 bedeutete dies einen rückläufigen Trend. Damals hatten die Jugendämter 3467 Verfahren bearbeitet. Dabei waren 573 "akute" und 478 "latente" Gefährdungseinschätzungen registriert worden. Weshalb es zu dem Rückgang der Zahlen kam, wurde nicht mitgeteilt.

Die Entwicklung in Sachsen-Anhalt verlief gegen den Bundestrend. Deutschlandweit meldeten die Jugendämter einen traurigen Rekord: Sie stellten 2018 bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest - das waren zehn Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. Dies ist nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012, so die Statistiker.

Statistik für Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes