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Kunden müssen sich auf Einlasskontrollen einstellen

25.03.2020, 04:50

Magdeburg (dpa/sa) - Die Sachsen-Anhalter müssen sich bei ihren Einkäufen in Supermärkten, Drogerien oder Baumärkten auf Einlasskontrollen einstellen. Von Mittwoch an gilt die neue Landesverordnung, die eine maximale Kundenzahl im Geschäft vorschreibt. Demnach müssen die Läden mit Einlasskontrollen sicherstellen, dass sich nie mehr als ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Markt aufhält.

Damit soll der allgemein geltende Sicherheitsabstand von 1,5 Metern auch in den Geschäften gewährleistet werden, um das Ansteckungsrisiko mit dem neuartigen Coronavirus zu minimieren, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) die neuen Vorgaben begründete. Die Läden sind zudem angehalten, Warteschlangen - etwa an den Kassen - möglichst kurz zu halten. Von Mittwoch an wird sich zeigen, wie die Geschäfte die neuen Regeln umsetzen.

Das Land hatte am Dienstag seine bisherige Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus aktualisiert und erweitert. Damit bleiben die meisten Läden sowie alle Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen weiter geschlossen. Zudem müssen jetzt auch Friseure und Kosmetiksalons schließen und Gaststätten dürfen Essen nur noch zum Abholen oder Liefern außer Haus verkaufen. Die Beschränkungen gelten zunächst bis zum 19. April.