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Land will Verbot von rechtsextremen Demos erleichtern

06.10.2020, 16:15

Halle (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sollen Demonstrationen mit rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Bezügen künftig leichter verboten werden können. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung billigte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Holger Stahlknecht. Das Versammlungsrecht werde nach dem Vorbild anderer Länder um das Schutzgut der öffentlichen Ordnung erweitert, sagte der CDU-Politiker im Anschluss an eine Kabinettssitzung in Halle.

Das erlaube, Demos zu verbieten, bei denen erkennbar sei, das Ethnien beleidigt, der Holocaust geleugnet oder besonders rechtsextremes Gedankengut verbreitet werde, erläuterte Stahlknecht. Zudem können Versammlungen künftig nur noch zwei Jahre im Voraus angemeldet werden. Die vorgestellten Änderungen müssen noch vom Landtag in Magdeburg beschlossen werden.

Die Landesregierung reagierte damit auf Demonstrationen eines überregional bekannten Rechtsextremisten, die dieser wöchentlich an Samstagen auf dem belebten Marktplatz in Halle organisiert. Bisherige Verbote der Versammlungsbehörde wurden gerichtlich immer wieder aufgehoben - mangels ausreichender rechtlicher Grundlage. "Das ist für uns ein unerträglicher Zustand, den wir aber zum Teil rechtlich so hinnehmen müssen", sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Deswegen seien jetzt die entsprechenden Regeln auf den Weg gebracht worden.

Die Demos sorgen seit Wochen für Streit mit der Stadt Halle, die ein härteres Vorgehen von der Polizei fordert. "Es stimmt mich traurig, dass wir diese Situation noch nicht so im Griff haben", sagte Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am Dienstag. Derzeit ist es so, dass in Halle und Magdeburg die Polizei als Versammlungsbehörde für die Genehmigung von Demonstrationen zuständig ist; überall sonst sind es die Kreise. Das neue Gesetz soll den beiden Großstädten die Wahl lassen, ob sie diese Aufgabe künftig selbst übernehmen wollen, sagte Stahlknecht.

Mitteilung der Landesregierung zur geplanten Änderung des Versammlungsgesetzes

Landesverfassung Sachsen-Anhalt mit dem für Demoverbote entscheidenden Artikel 37a