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Lockdown wird bis 7. März verlängert

Bund und Länder einigen sich in einer erneut stundenlangen Sitzung auf die Corona-Regeln für die nächsten Wochen. Friseure dürfen ab März wieder arbeiten, mehr Schulkinder wieder zur Schule. Eine Änderung könnte es außerdem bei der Reihenfolge der Impfungen geben.

10.02.2021, 20:15
Bernd von Jutrczenka
Bernd von Jutrczenka dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Ab dem 1. März können sich die Menschen in Deutschland wieder die Haare schneiden lassen. Ab diesem Termin dürften auch die Anbieter notwendiger körpernaher Dienstleistungen wieder öffnen, teilte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Mittwoch nach einer Beratung von Bund und Ländern mit. Er habe sich bemüht, eine Öffnung ab dem 22. Februar durchzusetzen, das habe die Bundesregierung aber abgelehnt. Haseloff hatte angekündigt, sich für eine baldige Öffnung der Friseursalons einzusetzen.

Außerdem werde Sachsen-Anhalt an seinem Plan, die Schulen ab 1. März schrittweise wieder zu öffnen, festhalten, kündigte der Regierungschef an. Bis dahin sollen die Schulen mit weiteren Schnelltests ausgestattet werden. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher sollen außerdem eventuell eine höhere Impfpriorität bekommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut Beschluss prüfen, ob diese Berufsgruppen in die zweithöchste Priorität aufrücken können.

Die genauen körpernahen Dienstleistungen, die neben den Friseuren von der Lockerung betroffen sind, sollen in der kommenden Landesverordnung aufgeführt werden, kündigte Haseloff an. Am Donnerstag will der Ministerpräsident die Ergebnisse der Konferenz mit der Landesregierung besprechen. Die Ministerinnen und Minister sollen die Einigung dann in Form einer neuen Landesverordnung beschließen, die am kommenden Montag in Kraft treten soll.

Grundsätzlich soll der Lockdown zunächst bis zum 7. März verlängert werden. Einen Beschluss, wann der Einzelhandel wieder öffnen darf, fassten die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der mehr als fünfstündigen Videokonferenz zunächst nicht. Dieser Punkt soll bei der nächsten Bund-Länder-Schalte am 3. März erneut besprochen werden. Denkbar sei dann eine Regelung, dass der Einzelhandel öffnen dürfe, sobald sich bundesweit binnen einer Woche nicht mehr als 35 von 100 000 Menschen in Deutschland mit dem Virus ansteckten.

Haseloff forderte die Menschen in Sachsen-Anhalt erneut auf, sich strikt an die Regeln zu halten. Die Menschen hätten es mit ihrem Verhalten selbst in der Hand, ob bei in den nächsten Wochen weitere Bereiche geöffnet werden können. "Wir wollen nicht ein ständiges Hoch und Runter, rein und raus aus Lockdown", sagte Haseloff.

© dpa-infocom, dpa:210210-99-387515/3