1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. MDR-Rundfunkstaatsvertrag: Wirtschaft fordert neue Anhörung

MDR-Rundfunkstaatsvertrag: Wirtschaft fordert neue Anhörung

Der neue Rundfunkstaatsvertrag zum Mitteldeutschen Rundfunk wird derzeit wieder diskutiert. Dabei prallen vor allem Arbeitgeber und Gewerkschafter aufeinander.

25.01.2021, 15:25

Erfurt (dpa/th) - Der Verband der Wirtschaft Thüringens fordert eine erneute Anhörung zum MDR-Rundfunkstaatsvertrag. Hintergrund sei, dass die Thüringer Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände zur Anhörung im Dezember 2020 nicht eingeladen worden seien, teilte der Verband am Montag in Erfurt mit. "Das ist ein nicht hinnehmbarer Vorgang und ein unfassbarer Affront gegenüber der Vertretung der Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer", erklärte Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.

Es könne nicht sein, dass die Thüringer Landesregierung mit der Neufassung des Staatsvertrages die Rechte der Arbeitnehmer auf Kosten anderer Interessensvertreter durchsetzen wolle. Der neue Staatsvertrag sehe vor, dass der Rundfunkrat mit sechs Arbeitnehmervertretern und zwei Arbeitgebervertretern besetzt werden solle. Bisher sei die Besetzung paritätisch erfolgt. So solle es auch bleiben, denn so funktioniere in Deutschland Sozialpartnerschaft.

Im noch gültigen Staatsvertrag galt die Regelung, dass die Arbeitnehmer drei Sitze im Rundfunkrat hatten. Auf der Seite der Arbeitgeber hatten die Wirtschaftsverbände der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen je einen Vertreter, ebenso die Handwerksverbände der drei Länder. Hinzu kam ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer. Im neuen Staatsvertrag sind für die Arbeitgeberverbände zwei Mandate vorgesehen, die sich die Vertreter aus den drei Ländern im Wechsel teilen sollen.

Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender im Bezirk Hessen-Thüringen des Deutschen Gewerkschaftsbundes sagte, dass durch die Neufassung des Staatsvertrages aus Sicht des DGB die vom Arbeitgeberverband eingeforderte Parität im Rundfunkrat abgebildet werde. Vor der Neufassung hätten den Vertretern der Arbeitnehmer drei Mandate zugestanden, während die Arbeitgeber mehr Vertreter in dem Gremium gehabt hätten.

Der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Robert-Martin Montag, hielt die geplante Reduzierung der Sitze für Vertreter der Arbeitgeberverbände im Rundfunkrat bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitnehmersitze für nicht nachvollziehbar. "Beide Partner sind für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft gleichermaßen wichtig. Diese hohe Bedeutung muss sich auch durch eine ausgewogene Besetzung im Rundfunkrat abbilden."

Die Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke/Thüringen) und Reiner Haseloff (CDU/Sachsen-Anhalt) sowie Sachsens Landeschef Michael Kretschmer (CDU) haben das Vertragswerk bereits unterschrieben. Nun müssen noch die Länderparlamente zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Der Staatsvertrag regelt unter anderem Auftrag, Angebote, Finanzierung und Gremienbesetzung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in den drei Ländern. Darüber hinaus schreibt er auch die Besetzung des MDR-Rundfunkrates fest.

© dpa-infocom, dpa:210125-99-160081/3