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Mithäftling Kugelschreiber in Hals gerammt: Freiheitsstrafe

Beim Hofgang hebt ein Gefangener die Hand zum Gruß. Ein Mithäftling erkennt darin ein Symbol für eine Waffe und sieht sich bedroht. Er geht zum Angriff über. Jetzt hat ein Gericht die Strafe festgelegt.

16.12.2020, 10:48
David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener dpa

Halle (dpa/sa) - Ein Mann, der im Gefängnis Halle einem Mithäftling einen Kugelschreiber in den Hals gerammt hat, muss dafür nochmals hinter Gitter. Das Landgericht Halle verurteilte den 39-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Tat sei aus dem Nichts heraus geschehen, es habe zuvor keine Hinweise auf einen Konflikt zwischen den beiden Männern gegeben, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Der Angegriffene hatte beim Hofgang am 7. Januar 2020 die Hand zum Gruß gehoben, der Angeklagte erkannte darin ein Symbol für eine Waffe, fühlte sich bedroht und griff den Mithäftling an. Die Attacke war einem Gutachter zufolge potenziell lebensgefährlich.

Der 39 Jahre alte Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündigung betont desinteressiert. Mehrfach gähnte er laut. Der Täter habe keine Reue gezeigt, hob der Richter hervor. Er habe auch keinen Versuch unternommen, die Bedeutung der Geste auf dem Hof zu klären. Der Angeklagte ist wegen Drogen- und Waffendelikten vorbestraft.

Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht bei dem Angeklagten nicht. Der Richter legte ihm nahe, seinen gesundheitlichen Zustand klären zu lassen. Eine Gutachterin hatte dem Mann eine nicht behandelte paranoide Schizophrenie bescheinigt. Der Angeklagte habe von Wahnvorstellungen berichtet. Kurz vor der Tat war der Mann aus dem Gefängnis Burg nach Halle verlegt worden. In Burg soll er sich auffällig verhalten haben.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Staatsanwalt war vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags abgerückt. Der aus dem Iran stammende Angeklagte habe die Grußgeste seines Mithäftlings missverstanden und als Zeichen für eine Waffe verstanden, das sei das Motiv für den Angriff gewesen. Der Angriff sei potenziell lebensgefährlich gewesen, sinnlos und völlig überzogen.

Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Die Tat sei nicht zu rechtfertigen. Eine solche Geste werde aber im Umfeld des Gefängnisses sehr viel ernster genommen als anderswo.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Revision zu.