Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt bietet eine Notbetreuung künftig auch für Kinder von Lehrerinnen und Lehrern sowie Verkäuferinnen und Verkäufern an. Um diese beiden Berufsgruppen werde der Katalog derer ergänzt, die Anspruch auf eine Kinderbetreuung in Kita, Schule und Hort hätten, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Bislang gehören dazu etwa Beschäftigte im Gesundheits- oder Pflegesektor sowie Polizeibeamte. Ein Anspruch auf Notbetreuung bestehe schon dann, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeite, sagte die Ministerin.
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Notbetreuung auch für Kinder von Lehrern und Verkäufern
16.04.2020
Figuren für ein Theaterstück sind in einer Kindertagesstätte zu sehen. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Friso Gentsch
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