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Oberverwaltungsgericht: Friseure bleiben bis Ende Februar zu

18.02.2021, 14:30
Arne Dedert
Arne Dedert dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Die Friseursalons bleiben in Sachsen-Anhalt wie geplant bis Ende Februar geschlossen - das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschieden. Es lehnte den Antrag der Betreiberin eines Friseursalons ab, den entsprechenden Teil der Eindämmungsverordnung außer Vollzug zu setzen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zur Begründung hieß es, die angeordnete Schließung der Friseursalons sei eine notwendige Schutzmaßnahme in der Corona-Pandemie.

Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, sei es erforderlich, die Kontakte in der Bevölkerung befristet erheblich zu reduzieren und so das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Zur Erreichung dieses Ziels sei auch die Schließung von Friseursalons ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, hieß es vom Gericht. Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Folgen für die Unternehmer mit Hilfsmaßnahmen abgemildert würden und zum 1. März die Öffnung der Friseurbetriebe zu erwarten sei.

© dpa-infocom, dpa:210218-99-497174/2

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht