Ostern mit Corona-Beschränkung
Bräuche wie Osterfeuer sind verboten, für den Osterspaziergang müssen die Sachsen-Anhalter auf größere Runden verzichten und die Ordnungshüter kontrollieren das auch. Die Polizei setzt zusätzlich auf Hubschrauberflüge.

Magdeburg (dpa/sa) - Polizei und Ordnungsämter kontrollieren über die Osterfeiertage verstärkt die Einhaltung der Corona-Beschränkungen und gehen dafür auch in die Luft. Es sei geplant, verstärkt Polizeihubschrauber einzusetzen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. "Damit können wir vor allem in den späten Abendstunden überwachen, ob partiell Osterfeuer abgebrannt werden, da diese aus der Luft besser erkennbar sind." Öffentliche Osterfeuer sind in diesem Jahr untersagt. Mehrere Kommunen bitten darum, auch auf privatem Grund darauf zu verzichten. Die Stadt Weißenfels begründet das auch mit der steigenden Waldbrandgefahr.
Doch die Beschränkungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus sorgen nicht nur für abgesagte Osterfeuer: Die schwarz-rot-grüne Landesregierung erlaubt zwar inzwischen doch ausdrücklich, direkte Verwandte wie Eltern, Kinder, Geschwister oder sogar Großeltern zu besuchen. Zu diesem Zweck dürfen sogar Familienmitglieder aus anderen Bundesländern einreisen, wenn es im Herkunftsland keine Ausreiseverbote gibt, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) klarstellte. Doch weitere Ausflüge oder gar Osterurlaube sind ebenso verboten wie das Besuchen von Freunden, öffentliches Picknicken und Grillen oder Feiern im privaten Bereich.
Dass die Behörden es sehr genau und ernst nehmen, zeigt ein Fall aus Burg bei Magdeburg: Die Polizei wurde dort in der Nacht zu Karfreitag in ein Mehrfamilienhaus gerufen, weil sich Nachbarn über Lärm in einer Wohnung beschwerten. Die Ruhestörung war am Ende aber das kleinere Problem für die Erwischten: Wie die Polizei mitteilte, hatte ein Pärchen eine 24 Jahre alte Freundin aus Magdeburg zum Trinken in die eigene Wohnung geladen. Da Ansammlungen von mehr als zwei Menschen, die nicht unter einem Dach wohnen, verboten sind, wurde das Trio von der Polizei angezeigt und muss jetzt mit Strafen rechnen.
Ordnungshüter waren bereits am Gründonnerstag im ganzen Land unterwegs, um Verstöße gegen die Kontakt- und Ausgehbeschränkungen zu kontrollieren. In Magdeburg gab es laut Stadtverwaltung kaum Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Bei Kontrollen von knapp 70 Bäckereien und Fleischereien in der Landeshauptstadt wurden nur wenige kleinere Verstöße gegen die Abstandsregeln und Hygienevorschriften festgestellt, wie es hieß. Ein Imbissbesitzer muss mit Strafen rechnen, weil er es einer siebenköpfigen Gruppe erlaubte, an seinem Stand Bier zu trinken.
In Halle gab es laut Oberbürgermeister Bernd Wiegand fast 450 Kontrollen, die in 16 Anzeigen mündeten. Bei allen registrierten Verstößen handelte es sich um unerlaubte Personenansammlungen, so der parteilose Stadtchef. So wurden im Stadtteil Neustadt zwei Gruppen aufgelöst und am Kanal wurde ein Picknick untersagt.
Die Polizei kontrollierte laut Innenministerium binnen einer Woche rund 34.000 Mal die Einhaltung der Corona-Verordnung. Seit dem 2. April wurden demnach knapp 200 Verstöße festgestellt, das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent. In den meisten Fällen verstießen die erwischten Menschen gegen die Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen, wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mitteilte. In vier von zehn Fällen hielten die Menschen die Ausgehbeschränkungen nicht ein, waren also mit zu vielen Menschen oder ohne "triftigen Grund" unterwegs.
In einem Drittel der angezeigten Fälle wurde gegen das Verbot verstoßen, sich in Gruppen zu treffen oder zu versammeln. 29 Mal wurden Menschen angezeigt, weil sie trotz Verbots aus touristischen Gründen durch Sachsen-Anhalt reisten. Meist habe es sich um Gäste aus anderen Bundesländern gehandelt. Kontrollergebnisse der Ordnungsämter flossen in die Statistik des Ministeriums nicht mit ein.