1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Prozess: Rechtsextremist weist jegliche Schuld von sich

Prozess: Rechtsextremist weist jegliche Schuld von sich

Die Bilder, die als Beweismittel im Gerichtssaal in Halle gezeigt werden, sind erschreckend. Der Angeklagte hält sie für Kunst, sieht sich als "Schöpfer". Der Verfassungsschutz stuft ihn dagegen als rechtsextrem ein.

Von Petra Buch und Jörg Aberger, dpa 18.08.2020, 17:02

Halle (dpa/sa) - Einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Szene in Deutschland muss sich seit Dienstag in Halle vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft Sven Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede, Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor. Zum Auftakt des Prozesses, der von hohen Sicherheitsvorkehrungen begleitet wurde, wies der Angeklagte alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er sei kein Volksverhetzer, sagte er am Dienstag vor dem Amtsgericht.

Laut Anklage soll der 49-Jährige unter anderem via Internet-Blog seit 2016 gegen Migranten gehetzt und über seinen Online-Shop Aufkleber angeboten haben. Er habe Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft böswillig verächtlich machen, dunkelhäutige Menschen und Migranten pauschal als gewalttätige Sexualstraftäter darstellen und verunglimpfen wollen, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner.

Zudem habe Liebich Politiker verleumdet und mit falschen Behauptungen diskreditiert, um ihrem Ruf Schaden zuzufügen Dazu gehörten die Grünen-Politikerin Renate Künast und der frühere SPD-Vorsitzende Martin Schulz, erklärte der Oberstaatsanwalt. In einem Livestream von einer Demonstration gegen die Identitäre Bewegung in Halle habe der Angeklagte Menschen als "Schaben, Zecken, Terroristen" oder andere auch als "Linksmaden" bezeichnet.

Im Gericht wurden Videoaufnahmen und Aufkleber gezeigt, die Liebich via Internet zum Kauf angeboten hatte. Die Aufnahmen und Darstellungen ließen die Besucher erschaudern. Liebich war im Anzug und mit einem schwarzen Mundschutz, auf dem in weißen Buchstaben das Wort "Maulkorb" stand, im Gericht erschienen. Er äußerte sich zu allen Anklagepunkten und berief sich dabei immer wieder auf die Meinungsfreiheit.

Mit einigen seiner Äußerungen im Internet habe er sich "satirisch-künstlerisch" mit alltäglichen Problemen befasst, verteidigte sich Liebich gegen den Vorwurf der Hetze gegen Migranten. Er sei "ein Schöpfer", habe mit seiner "Kunst" auch keine Religionen beleidigen wollen.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Künast, die als Nebenklägerin auftritt, zum Prozessauftakt jedoch nicht anwesend war, hatte sich im Kampf gegen Hass im Netz zuvor unter anderem vor dem Landgericht Frankfurt/Main gegen den Rechtsextremisten aus Halle durchgesetzt. Die Richter verurteilten ihn Ende Januar zu einer Strafe von 10 000 Euro. Liebich hatte in einem Facebook-Eintrag behauptet, Künast habe Pädosexualität gebilligt, wenn diese gewaltfrei sei. Dies habe die Politikerin so jedoch nicht gesagt, urteilten die Richter.

In Halle steht der 49-Jährige durch seine regelmäßigen lautstarken Kundgebungen in der Innenstadt, begleitet von Anhängern seiner Ideologie, in der Kritik. Die besondere Gefahr Liebichs bestehe darin, "dass durch seine lange Sozialisierung in der Nazi-Szene davon ausgegangen werden muss, dass er deren menschenfeindliche Ideologie als selbstverständlich ansieht", sagte Torsten Hahnel vom Verein Miteinander, einem Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt.

Liebich kenne die rechtlichen und juristischen Möglichkeiten der Demokratie genau, erklärte Hahnel. Er nutze diese und dieses Wissen zur Verächtlichmachung der Demokratie und deren Beseitigung als letztes Ziel, warnte er. In dem Prozess geht es in einem Anklagepunkt auch um Äußerungen Liebichs gegen Hahnel. Das Verfahren wird am 26. August fortgesetzt. Ein weiterer Verhandlungstag wurde für den 31. August anberaumt.

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) forderte unterdessen die Polizei schriftlich auf, Liebichs Kundgebungen auf dem Marktplatz nicht mehr zuzulassen. Die Polizei verwies ihrerseits auf das Landesversammlungsgesetz. Verbotsgründe für die angemeldeten Versammlungen lägen nicht vor, teilte ein Sprecher auf dpa-Anfrage mit. Zu dem Schreiben werde sich die Polizei nicht äußern.

Unterdessen wird in der kommenden Woche in Magdeburg der Prozess gegen den Attentäter von Halle fortgesetzt. Der Sachsen-Anhalter Stephan Balliet muss sich seit dem 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) verantworten. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte eingeräumt, aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten, in der 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen.

Als ihm dies nicht gelang, erschoss er eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Frau auf der Straße und tötete wenig später er einen 20-Jährigen in einem nahen Dönerimbiss. Auf seiner Flucht verletzte er mindestens zwei Menschen schwer.

Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2019