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U-Haft für IS-Rückkehrerin soll am Freitag überprüft werden

07.01.2021, 13:09
Volker Hartmann
Volker Hartmann dpa

Karlsruhe (dpa) - Eine vor Weihnachten festgenommene junge IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt soll am Freitag zur Haftprüfung an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht werden. Das wurde der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag bestätigt. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Sachsen-Anhalt unter Berufung auf einen Leipziger Anwalt berichtet, dass die Frau aus Sangerhausen bei dem Termin aus der Untersuchungshaft freikommen könnte. Dieser geht davon aus, dass ihr die Jahre, die sie in einem syrischen Gefangenenlager verbracht habe, auf eine Haftstrafe angerechnet werden könnten.

Ob am Freitag schon eine Entscheidung bekannt wird, ist dem Vernehmen nach offen. Die Frau war als 15-Jährige im März 2015 von zu Hause weggelaufen, um sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Dort war sie "Drittfrau" eines IS-Geheimdienstlers geworden und hatte zwei Kinder bekommen. Mit ihrem Mann soll sie zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr deshalb auch Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die junge Frau war am 20. Dezember am Frankfurter Flughafen direkt bei der Einreise festgenommen worden.

MDR-Bericht

GBA zur Festnahme am 20. Dezember

GBA am 21. Dezember zur U-Haft