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Viele Anträge auf Soforthilfen für Künstler

Wegen der Corona-Pandemie gelangen freischaffende Künstler und Schriftsteller in Existenznot. Land und Bund wollen helfen.

08.04.2020, 17:04

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sind angesichts der Corona-Krise bisher 1244 Anträge auf Soforthilfen für Künstler gestellt worden. Das teilte Kulturminister Rainer Robra (CDU) am Mittwoch mit. Die Unterstützung beträgt laut einem Beschluss vom 2. April 400 Euro pro Person. Etwa die Hälfte der Anträge werde bis Donnerstag ausgezahlt sein, sagte Robra. Wegen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind für Freischaffe Einnahmen allein durch die Absage von Veranstaltungen weggebrochen.

Die Anträge auf Soforthilfen des Landes können den Angaben nach bis 31. Mai selbstständige Künstler mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt stellen. Dazu gehören auch Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die 400 Euro Soforthilfe gelten als eine Art Erste Hilfe in der Not. Die Anträge werden an das Landesverwaltungsamt gestellt. Rund 600 000 bis 700 000 Euro Landesmittel stünden dafür zunächst zur Verfügung.

Der Minister appellierte zugleich an die Künstler, weitere Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes zu nutzen. Dazu gehöre unter anderem die Grundsicherung (Hartz IV). "Darauf besteht ein Anspruch für alle Freiberufler, ob Künstler, Anwalt oder Softwareentwickler", sagte Robra. Niemand sollte sich scheuen, Leistungen bei den Jobcentern zu beantragen.

Es gehe darum, die Kulturlandschaft insgesamt zu erhalten. "Ich hoffe, dass die Menschen nach Corona ausgehungert sind nach Kultur und Reisen", sagte Robra. Sachsen-Anhalt wirbt für sich angesichts zahlreicher Museen und mit Geschichte international als Kulturland.

Erlass des Landes für Soforthilfen vom 2. April 2020

Anträge einreichen beim Landesverwaltungsamt