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Schädlingsbekämpfung Chemie gegen Raupenplage

Die Stadt Gardelegen wird auch in diesem Jahr - im nunmehr fünften Jahr in Folge - den Eichenprozessionsspinner bekämpfen.

01.02.2019, 16:08

Gardelegen (ca) l  Die bekämpfung des Eichenprozesionsspinners in der Einheitsgemeidne Gardelegen soll zum einen mit Chemie, zum anderen mechanisch mit dem Absaugen von Nestern geschehen. Der Stadtrat hat per Beschluss die Verwaltung ermächtigt, auch während der aktuell noch laufenden vorläufigen Haushaltsführung entsprechende Ausschreibungen auf den Weg zu bringen. Denn derzeit liegt der Doppelhaushalt der Stadt für 2019/2020 noch im Entwurf vor und soll in der nächsten Sitzungsschiene der Fachausschüsse des Stadtrates, die mit der Stadtratssitzung am 4. März endet, beraten und beschlossen werden. Eine chemische Behandlung sei vegetationsbedingt allerdings nur im April möglich, beziehungsweise sinnvoll, denn sonst wirke das einzig zugelassene Mittel nicht mehr auf die Schädlinge. Da der Stadtrat erst am 4. März zum Haushalt tagt, würden die Fristen für eine Ausschreibung nicht mehr ausreichend sein. Aus diesem Grund hat der Stadtrat nun die Ermächtigung beschlossen. Insgesamt sind 175.000 Euro eingeplant. Die Stadt Gardelegen hat beim Land einen Zuschuss von 150.000 Euro beantragt.

Im vorigen Jahr waren besonders Eichenbestände im Drömling und in Randgebieten des Naturparkes betroffen. Dort mussten zeitweilig sogar Rad- und Wanderwege mit befallenen Eichenbäumen gesperrt werden. Vorrangig behandelt wurden Bäume an öffentlichen Einrichtungen, wie Kindereinrichtungen, Spielplätzen und Dorfgemeinschaftshäusern. 40 Privatleute hatten sich an der Aktion beteiligt.

In der Ratssitzung wies Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig auf eine irreführende Meldung in den Medien in Sachen Eichenprozessionsspinner hin, wonach als einzige Kommune im Land nur Seehausen Geld für den Kampf gegen die Raupenplage beantragt habe. Da sei einiges miteinander vermischt worden, was aber zu trennen sei. So können Liquiditätshilfen gewährt werden, wenn Kommunen den erforderlichen finanziellen Eigenanteil nicht aufbringen können, um Fördergeld aus dem Ausgleichsstock zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überhaupt erst beantragen zu können. Diese Liquiditätshilfen brauche Gardelegen nicht. Sie sei zahlungsfähig. Die Stadt habe somit nur den regulären Landesanteil von 90 Prozent beantragt.