Karlsruhe (dpa) - Unerwünschte E-Mail-Werbung ist lästig. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Firmen dürfen im Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Der BGH gab damit einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen recht - und stellte uneinsichtigen Firmen saftige Strafen in Aussicht: Ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250 000 Euro. Der Kläger hatte in einer Mail an seine Versicherung wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er bekam darauf lediglich eine automatische Antwort-Mail mit einer Werbung für einen Unwetter-Warn-Service.
-
Start ›
-
Deutschland & Welt ›
- BGH verbietet unerwünschte E-Mail-Werbung einer Versicherung
BGH verbietet unerwünschte E-Mail-Werbung einer Versicherung
16.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
Schlagwörter zum Thema: Werbung |
Jetzt mitdiskutieren
Kommentare
Kommentare