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Bundeskartellamt nimmt erneut Bestpreisklauseln ins Visier

23.12.2015, 09:42

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat einem weiteren Hotel-Buchungsportal Bestpreisklauseln untersagt. Bis Ende Januar 2016 müsse der Anbieter Booking.com die Vorgaben vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde mit. Bestpreisklauseln führten zu einer Einschränkung des Wettbewerbs sowohl zwischen bestehenden Portalen wie auch zwischen Hotels, begründete die Aufsichtsbehörde ihre Anordnung. Zuvor hatte das Kartellamt bereits dem Hotelbuchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt.