Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.
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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten
18.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
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