Gewinnen 5 x 2 Karten für die Veranstaltung 28. Mittelalterspektakel in Bernburg vom 17. - 18.05.2025 zu gewinnen

Höret liebe Gäste die Fanfare und die Rufe des Heroldes:
Zum 28. Male schon erwartet den Besucher in Bernburg eine zauberhafte Reise in die Zeit des Mittelalters!
Durchschreitet das Volk den Eingang zum Schloss, sieht es sich dem regen Markttreiben einer vergangenen Zeit gegenüber. Handwerker gekleidet wie einst, kann man bei der Ausübung alter Handwerkskünste bestaunen und sogar selbst Hand anlegen.
Unter den über 40 Handwerker- und Händlerständen gibt es Vieles zu bestaunen: den Lederer, Instrumentenbauer und sogar eine Holzschnitzerei. Sie alle zeigen ihre Fertigkeiten und bieten manch edles Stück zum Kaufe feil.
Wie es Sitte und Brauch war im Mittelalter, findet sich an diesen Tagen auch anderes Künstlervolk auf dem Markt ein, um das Volk auf das Trefflichste zu unterhalten.
So auch Hexe „Chibraxa“, die den Froschkönig mal anders erzählt. Sie braut den Trank der unverwundbar macht.

Im Ritterlager kann man die „Thueringer Ritter“ beobachten. Kampfesmutig bis zur letzten Minute verteidigen die Ritter und Knappen mit scharfem Schwert ihre Auffassung von Ruhm und Ehre.

Im Zentrum dieses bunten Treibens aber stehen die Musikanten mit ihren alten Liedsätzen und Melodeyen. Die Spielluden von „Cradem Aventure“ und „Sack und Pacc“ spielen laut auf und lassen die historischen Instrumente erklingen.
Mögen die Schaulustigen ihre Horchlöffel aufsperren und den Klängen der Trommeln, Schalmeien und Dudelsäcke lauschen und der Magie des Augenblicks verfallen!
Der letzte lebende Drache „Fangdorn“ kommt auf das Schloss zu Bernburg!
Er ist mit 10 Meter Länge und fast 3 Meter Höhe ein imposantes, voll autarkes und sich natürlich bewegendes, kinetisches Kunstobjekt. „Fangdorn“ kann laufen, sich blitzschnell drehen, meterlange Flammen speien, Rauch aus seinem Maul und Nüstern blasen, bluten, mit seinem Dornenschwanz peitschen, mit seinen Flügeln schlagen, brüllen, schnaufen, knurren, aber auch lieblich mit den Augen zwinkern!
Das kleine Volk findet Unterhaltung beim Bogen- und Armbrustschießen, beim Kerzenziehen, Kinderschminken oder auch bei einer Fahrt auf dem historischen Karussell. Mit reiner Muskelkraft betrieben, dreht es sich so schnell, dass die Kinder nur so jauchzen werden.
Für Speis und Trank ist gesorgt. Garküchen und Tavernen laden zum Verweilen und Schlemmen ein, bei Ritterbier und Met, bei Braten und Fladen, Knoblauchbrot oder anderen Köstlichkeiten.
Geöffnet ist der Markt täglich ab 11.00 Uhr.
Machet Euch also auf den Weg und kommet auf Schusters Rappen oder stinkenden Kutschen und erlebet Tage einer längst vergangenen Zeit...
Unter dem Kennwort "Mittelalter" mitmachen und gewinnen:
Teilnahmebedingungen
Veranstalterangabe:
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Media Mitteldeutschland GmbH, Bahnhofstraße 17, 39104 Magdeburg.
Teilnahmeberechtigung:
Berechtigt zur einmaligen und persönlichen Teilnahme sind Personen über 18 Jahren und einem Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme der Mitarbeiter der Unternehmen der MGM/MGMZ, einschließlich ihrer jeweiligen Angehörigen. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht möglich.
Teilnahmemodalitäten:
Zur Teilnahme füllen Sie bitte das oben stehende Teilnahmeformular aus und geben Sie darin bitte Ihre Kontaktdaten (Anrede, Vor-und Nachname, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Kennwort, freiwillig: Telefonnummer) sowie Ihr Geburtsdatum an.
Gewinn
5 x 2 Karten für die Veranstaltung 28. Mittelalterspektakel in Bernburg vom 17. - 18.05.2025 zu gewinnen.
Teilnahmeschluss ist der 15.05.2025 um 11 Uhr
Gewinnerermittlung:
Unter allen fristgerecht eingehenden Einsendungen entscheidet das Los.
Gewinnerbenachrichtigung:
Der Gewinner wird von der Media Mitteldeutschland GmbH telefonisch, per E-Mail oder postalisch benachrichtigt.
Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung gegenüber dem Veranstalter bestätigen, andernfalls erlischt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird neu vergeben. Unabhängig davon verjährt der Gewinnanspruch nach Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung.
Der Gewinn gilt mit Nachweis der ordnungsgemäßen Absendung als erbracht. Eine Gewinnabtretung, eine Barauszahlung oder der Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungsausfall besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
Veröffentlichung der Gewinner:
Es erfolgt keine Veröffentlichung des Gewinners.