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1. FC Magdeburg FCM-Fan gewinnt Twitter-Prozess in Duisburg-Fall

Ein Fan vom 1. FC Magdeburg klagt in zweiter Instanz gegen einen Twitter-Post der Polizei Duisburg. Nun steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

28.11.2022, 10:55
Das Stadion vom MSV Dusiburg. Hier kam es zu dem Vorfall im Jahr 2017.
Das Stadion vom MSV Dusiburg. Hier kam es zu dem Vorfall im Jahr 2017. Foto: Imago Images

Magdeburg/Duisburg (vs) - Wegen eines Tweets vor dem Spiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg im Februar 2017 muss sich die Duisburger Polizei am 28. November vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verantworten.

Der Hintergrund: Die Polizei schoss ein Foto am Duisburger Stadion. Auf Twitter verbreitete die Polizei anschließend das Bild mit dem Text: „#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regenponcho angezogen um die Durchsuchung zu verhindern.“ Ein Fan fühlte sich damit von der Polizei in den sozialen Medien diffamiert.

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In der ersten Instanz konnte der zuständige Richter den betroffenen Clubfan nicht erkennen. Darauf folgte eine Rüge des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses ließ die zweite Verhandlung am 28. November zu.

Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass sich die Polizei Duisburg rechtswidrig verhalten habe. Der Sachverhalt würde falsch dargestellt. Kein Fan des 1. FC Magdeburg habe den Regenponcho angehabt, um eine Durchsuchung zu verhindern.

Aktualisierung am 28. November, 15.40 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt fest, dass der Tweet die Persönlichkeitsrechte der Klägerin, die auf dem Foto zu sehen war, unrechtmäßig missachtet. Außerdem konnte nicht belegt werden, dass die Regenponchos von den Fans übergezogen wurden, um Durchsuchungen zu verhindern. Damit wird der Klägerin Recht zugesprochen.