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Rassismus-Prozess Dennis Erdmann kündigt Zivilklage an

Fußball-Drittligist 1. FC Saarbrücken hat am Mittwoch den Berufungsantrag zum Urteil im Rassismus-Prozess gegen seinen Spieler Dennis Erdmann beim DFB-Bundesgericht eingereicht. Außerdem kündigte Erdmann eine Zivilklage an. Und FCS-Trainer Uwe Koschinat reagierte heftig auf Aussagen von FCM-Coach Christian Titz.

Von Daniel Hübner 15.09.2021, 23:17
Dennis Erdmann
Dennis Erdmann Foto: dpa

Magdeburg - Der 1. FC Saarbrücken hat gestern das Bundesgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) eingeschaltet: „Die anwaltliche Vertretung von Dennis Erdmann und dem 1. FC Saarbrücken hat heute Berufung gegen das am Montag ergangene Urteil des DFB-Sportgerichtes eingelegt“, teilte der Verband auf Anfrage der Volksstimme mit. Der Drittligist sieht sich darin bestärkt, „dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können“, schrieb der Verein auf seiner Homepage, nachdem sein Spieler Erdmann am Montag wegen rassistischer Äußerungen gegen Sirlord Conteh vom 1. FC Magdeburg vor dem Sportgericht zu acht Wochen Sperre und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. FCM-Trainer Christian Titz lobte danach den Auftritt seiner vier Schützlinge, die vor jenem Gericht in Frankfurt am Main ausgesagt hatten: „Es gehört Zivilcourage dazu, sich zu diesem Thema zu äußern“, so der 50-Jährige. „Denn man weiß, wenn man sich zu Rassismus in Deutschland äußert, bekommt man auch Gegenwind.“

Gegenwind hat gestern Titz selbst erhalten. Nachdem der Coach zuletzt erklärt hatte: „Wir wussten, dass wir auf eine Mannschaft treffen, die versucht, mit Verbalität, Körperlichkeit und Unterbinden des Spielflusses ins Spiel hereinzukommen ... Wenn man sich in der Verbalität vergreift, muss man die Konsequenzen tragen.“ Das brachte FCS-Trainer Uwe Koschinat offenbar in Rage: „Zwei Wochen nach dem Spiel zu behaupten, man habe nur verloren, weil wir ständig verbal und körperlich über der Grenze waren, ist erbärmlich. Das ist übles Nachtreten“, sagte er der „Saarbrücker Zeitung“.

FCS muss den Berufungsantrag noch begründen

Der verbale Angriff von Erdmann, so sah es allerdings das Sportgericht um dessen stellvertretenden Vorsitzenden Stephan Oberholz als erwiesen an, war ein rassistischer. Er richtete sich gegen Sirlord Conteh in jenem Punktspiel vom 25. August, er wurde bestätigt von dessen Mitspielern Baris Atik, Amara Condé und Leon Bell Bell. Titz berichtete: „Wir sind genau in der Situation, wo ich feststellen muss, dass versucht wird, unsere Spieler zu diffamieren.“ Personen nutzen offenbar die Anonymität des Internets, um seine Akteure zu beschimpfen.

Erdmann hat derweil gegenüber „saarnews.de“ angedeutet, dass er sich eine Zivilklage gegen jene offenlässt, die ihn in diese Situation gebracht hätten. Der 30-Jährige, der weiterhin seine Unschuld beteuert, wurde dort mit seiner Frage zitiert: „Was würdest Du machen, wenn Du in einer solchen Situation wärst?“

Die Situation beim Bundesgericht stellt sich indes so dar: „Die Seite von Erdmann/Saarbrücken hat eine Woche Zeit, die entsprechende Berufungsbegründung ... einzureichen“, teilte der Verband mit. Daraufhin werde über das weitere Verfahren entschieden. Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgericht im Anschluss einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen wird.“