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Fußball DFB-Anwalt: Keine Steuerhinterziehung in WM-Affäre

In der Bewertung der Vorgänge in der Sommermärchen-Affäre gibt es zwischen dem DFB-Anwalt und der Vorsitzenden Richterin einige Differenzen.

Von dpa 05.05.2025, 12:54
Anwalt Jan Olaf Leisner hat den im Zuge des Sommermärchen-Prozesses gegen den DFB erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung zurückgewiesen.
Anwalt Jan Olaf Leisner hat den im Zuge des Sommermärchen-Prozesses gegen den DFB erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Arne Dedert/dpa/POOL/dpa

Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund hat den von der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommermärchen-Prozess erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung energisch zurückgewiesen. Laut DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner habe es sich bei der Überweisung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA im April 2005 zwar um eine verschleierte Rückzahlung eines Schmiergeld-Darlehens aus dem Jahr 2002 gehandelt. Da dies aber keine Straftat gewesen sei, sei die Verbuchung der Summe als Betriebsausgabe rechtens gewesen. 

Dies zweifelt die Staatsanwaltschaft an. Sie geht davon aus, dass der Vorgang unzulässig war, wodurch der Verband Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen habe. Leisner erklärte dagegen am 29. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt: „Bei der Zahlung liegt kein Verstoß gegen Buchführungsgrundsätze vor.“ 

Widerspruch gab es von der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler. Ihrer Ansicht nach habe der DFB bei dem Vorgang einige Fehler gemacht. Demnach hätte der Verband die 6,7 Millionen Euro nicht - so wie geschehen - als Änderungsbuchung in der Steuererklärung 2006 aufführen dürfen.

DFB-Anwalt sieht keine Straftat 

Leisner dagegen stellte fest: „Es fehlt an einer Tathandlung, die den Vorwurf der Steuerhinterziehung begründen könnte. Ohne eine solche Anknüpfungstat der Steuerhinterziehung ist das Bußgeldverfahren gegen den DFB obsolet.“ Auch dem folgte Distler nicht.

Laut Leisner sei durch den mittlerweile 20 Jahre zurückliegenden Vorgang keine Steuerverkürzung eingetreten. „Das Gegenteil ist der Fall. Der DFB hat die Steuern für die Gewinne im Jahr 2006 gezahlt, und zwar früher, als gesetzlich geschuldet. Dem Fiskus hat er dadurch Zinsvorteile in Millionenhöhe gewährt“, führte er aus.

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt worden. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde mittlerweile jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt. Das Trio habe zu keiner Zeit „unrichtige Angaben gegenüber den Steuerbehörden gemacht“, sagte Leisner dazu.