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Fußball Franz-Klage gegen Manske abgewiesen

Leiter der FCM-Lizenzspielerabteilung Maik Franz hat seinen Ex-Steueranwalt Thorsten Manske auf 600.000 Euro Schadensersatz verklagt.

Von René Miller 03.07.2018, 14:49

Berlin/Magdeburg l Über dem Berliner Landgericht strahlte der Himmel leuchtend blau. Aber in Saal 128 zogen für Maik Franz dunkle Wolken auf. Die Klage auf 600.000 Euro Schadenersatz gegen seinen früheren Steuerberater (und Hertha-Vizepräsidenten) Thorsten Manske wurde abgewiesen. Der Leiter der FCM-Lizenzspielerabteilung muss zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. 

Fünf Stunden lang hatte Franz schon zu Prozessbeginn im Mai um sein Recht gekämpft. Manske, Berliner Fachanwalt für Steuerrecht, soll ihm 2008 geraten haben, in vier Projekte zu investieren, durch die er viel Geld verloren habe. Für den Richter waren die Beweise dafür aber nicht ausreichend genug. Der von Staranwalt Peter-Michael Diestel beratene Franz konnte bei der Verhandlung keine Beratungsprotokolle vorlegen oder exakte Beratungstermine nennen.

„Ob der Beklagte den Kläger 2008 beraten hat, hat mich nicht zu meiner Überzeugung zu bestätigen vermocht“, trug Richter Stefan Dedner bei seiner Erklärung im Juristen-Deutsch vor. Franz selbst war nicht zugegen. Er wurde von Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Elling vertreten. Und auf Nachfrage der Volksstimme wollte er sich zum aktuellen Urteil vorerst nicht äußern.

Fast noch bitterer dürfte für den Ex-Profi sein, dass der Rechtsanspruch der beanstandeten Provisionszahlungen verjährt ist. Franz hatte 2014 erfahren, dass Manske Provisionen in nicht unbeträchtlicher Höhe für die Vermittlungen an einen Anlageberater erhielt, und fühlte sich dadurch menschlich zutiefst enttäuscht. Dedner: „Was Herr Franz da erzählt hat, ist unstrittig. Der Beklagte hatte eine Aufklärungspflicht. Nur zählt da der Zeitpunkt des erstmaligen Schadens. Der war 2002 und ist nach zehn Jahren verjährt.“

Franz verriet im Mai bei der Verhandlung, dass er schon von 2002 an Investments tätigte. Meistens ging es um Schiffsfonds. Mal zeichnete er für 100.000 Euro, später für 350.000 Euro. Und für 2009 gab er bei seinen Ausführungen vor Gericht sogar eine Investition von 750.000 Euro an. Franz: „Ohne grünes Licht von Thorsten Manske habe ich aber nie gezeichnet. Wir hatten ein Vertrauensverhältnis.“

Weil Franz sich bei der Verhandlung nicht auf einen Vergleich einließ, sondern sich bei diesem Rechtsstreit wohl eher von der menschlichen Enttäuschung leiten lässt, ist nicht davon auszugehen, dass mit diesem Urteil das letzte Wort gesprochen ist. „Mir geht es nicht um eine bestimmte Summe. Ich möchte ein Urteil, damit der Vertrauensbruch dokumentiert wird“, hatte Franz bereits nach der Verhandlung im Mai gesagt. Binnen eines Monats kann Einspruch eingelegt werden. Dann geht es in die nächste Instanz.

Die Berufung am Kammergericht wäre auch die einzige, zumindest theoretische Chance für Franz, zumindest einen Teil des Geldes wiederzusehen.