Fußball Netzer liefert keine neuen Details im Sommermärchen-Prozess
Günter Netzer wird im Sommermärchen-Prozess aus der Schweiz per Video zugeschaltet. Neue Erkenntnisse bringt dies dem Gericht nicht.

Frankfurt/Main - Fußball-Legende Günter Netzer hat dem Landgericht Frankfurt bei seiner Zeugenaussage im Sommermärchen-Prozess keine neuen Erkenntnisse geliefert. Der 80-Jährige bestätigte in einer Videoschalte vornehmlich bereits bekannte Details in der Affäre um die Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
Demnach besitze er keinerlei Kenntnisse über Einzelheiten des Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten und auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam nach Katar weitergeleitet hatte.
Keine Gespräche über Millionen-Deal
Netzer hatte nach eigener Aussage erst im Jahr 2003 Kenntnis von dem Vorgang erhalten. Louis-Dreyfus, mit dem er einen intensiven geschäftlichen Kontakt pflegte, habe ihn damals darum gebeten, seine guten Kontakte zum Deutschen Fußball-Bund zu nutzen und beim Verband auf eine Rückzahlung des Darlehens zu drängen. Dieser Bitte sei er nachgekommen.
Mit den handelnden Personen wie Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach oder Horst R. Schmidt habe es aber nie Gespräche über die Hintergründe des Falls gegeben. Das Trio hatte sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, sind mittlerweile gegen eine Geldauflage in unterschiedlicher Höhe eingestellt worden.
DFB bleibt auf der Anklagebank
In dem Prozess, der gegen den DFB fortgeführt wird und in dem am 25. Juni ein Urteil verkündet werden soll, ging es im Kern um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe war von der FIFA am selben Tag auf ein Konto von Louis-Dreyfus weitergeleitet worden.
Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde, und deklarierte die Überweisung ein Jahr später als Betriebsausgabe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war dies unzulässig, wodurch der Verband Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen habe. Der DFB weist dies zurück.