Fußball Spielgemeinschaft kann im Kreis aufsteigen
Ab sofort ist der DFBnet-Vereinsmeldebogen für die Mannschaftsmeldungen freigeschaltet.
Salzwedel l Für alle Mannschaften, die auf Kreisebene spielen (Herren, Junioren, Ü-Spielbetrieb) ist der Meldeschluss der 30. Juni 2020. Der Menüpunkt „Trainer“ ist bei der Mannschaftsmeldung ein Pflichtfeld und demzufolge auszufüllen.
Auf der kürzlichen Präsidiumssitzung des KFV Fußball Altmark West wurde zum Thema Spielgemeinschaften (Kreisspielbetrieb) folgende Festlegung getroffen: Bis zu drei Vereine können sich zu einer Spielgemeinschaft zusammenschließen und zur Teilnahme am Pflichtspielbetrieb auf Kreisebene zugelassen werden.
Ein Antrag zur Bildung einer Spielgemeinschaft ist durch den federführenden Verein beim Spielausschuss zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Der Antrag auf die Bildung einer Spielgemeinschaft gilt grundsätzlich nur für ein Spieljahr. Nach Gründung einer Spielgemeinschaft erfolgt die Eingliederung in die unterste Spielklasse der Kreisebene. Für Spielgemeinschaften besteht ein Aufstiegsrecht bis zur höchsten Spielklasse des Kreisspielbetriebs.
Löst sich eine Spielgemeinschaft nach Beendigung einer Spielserie, in der sie oberhalb der untersten Spielklasse gespielt hat, auf, behält der federführende Verein das Recht auf einen Startplatz in der Spielklasse, der der Spielgemeinschaft nach Saisonabschluss zustünde.
Die Gründung einer Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein führt zur Rückversetzung in die unterste Spielklasse des Kreisspielbetriebs. Der/die Verein/e, welche/r nicht federführend war/en, wird/werden zur nächsten Spielserie in die unterste Spielklasse eingegliedert.
Alle anderen Rechte und Pflichten der Vereine einer Spielgemeinschaft finden nach der Satzung und den Ordnungen des FSA Anwendung.
„Hinweisen möchte ich auch auf den digitalen Spielerpass, der ab der Saison 2020/2021 in sämtlichen Spielklassen des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) die bis dato bekannte konventionelle Spielberechtigung mittels eines gedruckten Ausweisdokumentes (Spielerpass) ersetzt“, so Spielausschussvorsitzender Axel Garz.
Für den digitalen Spielerpass benötigt es eine Spielerlaubnis sowie ein – gemäß den Richtlinien in der Spielberechtigungsliste – für jeden Spieler hochgeladenes aktuelles Foto mit obligatorischer Freigabe für die interne Verwendung. Optional kann das Foto auch für weitere mediale Ausspielungen freigeschaltet werden.
Spieler, für die kein Foto hinterlegt ist, sind nicht spielberechtigt. Die Spielberechtigungslisten müssen zu einen späteren Zeitpunkt erstellt werden.