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Fußball Kein Fußball mehr bis 31. August

Einige Landesverbände haben die Saison bereits abgebrochen. Nur König Fußball lässt sich Zeit.

Von Thomas Koepke 17.04.2020, 10:10

Salzwedel l Kein Volleyball, kein Basketball, kein Tischtennis und auch kein Handball - die jeweiligen Landesverbände reagierten aufgrund der anhaltenden Corona-Krise bereits mit Saisonabbrüchen. Nur König Fußball lässt sich noch etwas Zeit.

Nun, mit der mittlerweile schon „4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“, dürfte sich wohl auch der FSA seiner Verantwortung nicht mehr entziehen können und muss die Saison abbrechen, oder zumindest bis zum 31. August 2020 weiterhin aussetzen. Auch ein pünktlicher Saisonstart 2020/2021 ist damit wohl kaum mehr möglich.

In §2 (1) der Verordnung heißt es nämlich eindeutig: „Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht stattfinden. Der zulässige Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen, bleibt unberührt. Hierzu zählt der Aufenthalt am Arbeitsplatz sowie die nach §3 Abs. 1 und §7 zugelassenen Einrichtungen. Satz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit in gerader Linie verwandten Personen“.

Wichtiger für die Kicker ist dabei noch §8 (1). Darin heißt es eindeutig: „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z.B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände).“

Und vor allem diese Paragraphen werden mit dem 24. am Ende der Verordnung bis zum 31. August 2020 festgezurrt. Darin (§24) heißt es wörtlich:

(1) „Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämungsverordnung vom 2. April 2020 (GVB1.LSA S. 112)außer Kraft“.

Weiter heißt es unter (3): „§2 Abs. 1 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft“.

Da auch Fußballspiele in der Regel mit mehr als zehn Personen, die nicht in erster Linie miteinander verwandt sind, stattfinden würden, ginge dies laut neuer Verordnung nicht. Zudem ist Fußball eine Kontaktsportart, in der nicht selten zwei oder mehr Akteure in den Aktionen (Zweikämpfe, Mauer bei Freistößen usw.) verwickelt sind.

Etwas mehr Spielraum hat da wohl der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV). Hier berichtet der NDR, „dass Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmer erlaubt sind“. Bis zum 30. April 2020 soll diesbezüglich eine entsprechende Verordnung erarbeit sein. In der sollen dann auch konkrete Regelungen - auch für Sportveranstaltungen - getroffen werden. Allerdings würden nicht gleich ab dem 4. Mai 2020 Veranstaltungen mit 1000 Teilnehmern stattfinden. Das soll schrittweise angepasst werden.

Diesen Spielraum hat das Land Sachsen-Anhalt nun - und damit auch die hiesige Fußballverband - mit der vierten Verordnung allerdings nicht mehr. Jedoch wird der FSA noch heute im Laufe des Tages eine offizielle Pressemitteilung veröffentlichen.