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Fußball Wettkämpfe ab dem 2. Juli bereits möglich

Noch immer hat die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen das sportliche Leben in der altmärkischen Region fest im Griff.

Von Thomas Koepke 26.06.2020, 08:00

Salzwedel l Dennoch lassen die letzten Lockerungen Hoffnung aufkeimen. Die mittlerweile 7. Eindämungsverordnung, die am 30. Juni 2020 beschlossen werden soll, könnte sogar bahnbrechend sein.

Nichts geht mehr in Sachen Wettkampfsport - und das bereits seit Mitte März. Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus wurde nicht nur das öffentliche Leben, sondern damit auch der Sport mit einem Schlag auf Null gesetzt.

Keine sportliche Wettbewerbe waren seit dem 13. März mehr möglich, die Bekämpfung der Pandemie und damit auch die Sicherheit aller Menschen stand eindeutig im Vordergrund.

Doch nun, mehr als drei Monate später, ist Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Während bereits seit Mitte Mai wieder ein eingeschränktes Training - zumindest im Freien möglich war - folgten später die ersten Öffnungen von Sport- und Schwimmhallen. Auch die Sportler/innen unserer Region nutzten diese Möglichkeiten natürlich und begannen wieder unter strengen Auflagen zu traineren.

Nun soll am kommenden Dienstag aber die 7. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der SARS-COV-2 Pandemie beschlossen werden. Darin enthalten sein sollen auch einschneidende Lockerungen, die es wieder möglich machen würden, Wettkampfsport zu betreiben. In Kraft treten soll die Verordnung dann am 2. Juli 2020, so dass es theoretisch schon zu diesem Datum möglich sein würde, wieder ein Fußballspiel auszutragen.

In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalts heißt es nämlich: „Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zum 2. Juli in Aussicht gestellt. Das Kabinett einigte sich am Dienstag in Magdeburg auf Eckpunkte für die 7. Corona-Eindämmungsverordnung. Sie soll am 30. Juni beschlossen werden und bis 16. September gelten. Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans bringt die Möglichkeit für Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern, auch Sportwettkämpfe können angesetzt werden.“

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wird dabei wie folgt zitiert: „Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir Veranstaltern und Organisatoren die weitere Perspektive auf und ermöglichen, den Sommer zu planen. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Eigenverantwortlichkeit zurück.“

In der Presseerklärung heißt es weiter: „Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zur Vermeidung von größeren Ansammlungen in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert. Fachkundig organisierte Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 1000 Personen erlaubt sein, in Räumlichkeiten soll die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen, ab 1. September auf 500 beschränkt bleiben. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden können.

Insgesamt 1000 Sportler und Teilnehmer sollen auch die Maximal-Grenze für Sport-Wettkämpfe sein, wobei Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind. Auch Kontaktsport soll wieder erlaubt werden“.

„Die Entwicklung der Infektions-Zahlen in Sachsen-Anhalt erlaubt es uns, diese Schritte jetzt zu gehen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen.

Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen. „Ferienfreizeiten bringen Erholung für Familien und Kinder in der Corona-Zeit. Ferienlager eröffnen die Möglichkeit zu Sommerurlaub auch für den kleinen Geldbeutel“, so Grimm-Benne.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften soll bestehen bleiben - ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

Die Landesregierung ermöglicht also eindeutig Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern. Damit wäre auch eine Austragung ab dem 2. Juli 2020 der immer noch offenen Pokalspiele des KFV Altmark West möglich. Allerdings nimmt Axel Garz, Spielausschussvorsitzener des KFV, etwas den Wind aus den Segeln.

„Natürlich müssen wir zunächst noch den 30. Juni 2020 abwarten, wenn der Beschluss auch endgültig so getroffen wird. Weiterhin müssen wir schauen, wie wir dann die vorgegebenen Hygienevorschriften umsetzen können und werden“.

Doch daran, dass die noch offenen Pokalspiele gleich im Juli ausgetragen werden können, glaubt Garz nicht wirklich. „Naja, das ist eher unwahrscheinlich. Wir haben gesagt, dass wir den Vereinen ja auch Zeit geben wollen und auch müssen, um sich auf ein Halbfinale beziehungsweise Finale vorzubereiten. Ich denke, vier Wochen sind da ein angemessener Zeitraum“.

Von daher ist es gut möglich, dass die Partien noch im August ausgetragen werden könnten. Dabei treffen die Vorjahresfinalisten SV Liesten 22 und SV Eintracht Salzwedel und der SSV 80 Gardelegen und der FSV Heide Letzlingen aufeinander. Das sind zwei sehr interessante Derbys, die sicher auch den einen oder anderen Zuschauer auf die Plätze locken würden.

„Genaue Termine können wir natürlich hinsichtlich des Pokalwettbewerbes noch nicht festzurren. Allerdings ist geplant, dass wir mit allen vier Vereinen und auch Finalausrichter FSV Eiche Mieste sprechen werden, um eine Art Plan zu entwickeln“, so Garz.

Der und seine Mitstreiter stecken natürlich auch schon tief in den Planungen für die Spielzeit 2020/2021. „Die Staffeleinteilungen stehen soweit fest und wir beschäftigen uns intensiv mit der Saisonvorbereitung. Dennoch müssen wir natürlich immer abwarten, wann die Rahmenterminpläne vom NOFV und vom FSA kommen. Erst danach können wir unseren festlegen“, so der Spielausschussvorsitzende.

Doch nicht nur beim KFV wird die 7. Eindämmungsverordnung als Lichtblick empfunden, sicher fällt vielen Vereinen auch ein Stein vom Herzen.