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Nach Verbot Eintracht Gladau darf wieder spielen

Knapp zwei Wochen nach dem Ausschluss vom Spielbetrieb hat die DSG Eintracht Gladau die Rückkehr auf den Rasen erstritten.

Aktualisiert: 21.11.2023, 20:20
Dennis Wesemann  (M.) und die Gladauer dürfen wieder am Spielbetrieb teilnehmen.
Dennis Wesemann (M.) und die Gladauer dürfen wieder am Spielbetrieb teilnehmen. Foto: Volksstimme

Magdeburg/dh. - Die DSG Eintracht Gladau hat das vorläufige Spielrecht beider Fußball-Mannschaften erwirkt. Zwölf Tage nach dem Ausschluss des Vereins vom Spielbetrieb durch den Landesverband (FSA) haben die Gladauer in einem schriftlichen Eilverfahren beim FSA-Verbandssportgericht ihre Rückkehr auf den Rasen erstritten. Der Verband hatte am 8. November bekanntgegeben, die Gemeinschaft mit ihren beiden Teams wegen „rechtsradikaler Tendenzen“ auszuschließen. Dagegen wehrt sich die Eintracht juristisch.

Am 25. November darf die zweite Mannschaft in der Kreisliga gegen Gehrden II und das erste Team in der Kreisoberliga gegen Güsen/Parey II auf heimischem Platz antreten. Allerdings unter strengen Auflagen. So müssen beide Partien unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, Besucher – ausgenommen Anwohner – dürfen sich dem Platz nur bis auf 150 Meter nähern, der Referee darf nicht aus dem Jerichower Land kommen. Gladau will trotzdem spielen, teilte der Verein mit. Im Hauptverfahren soll noch bis zum Ende der Hinrunde ein Urteil gefällt werden.