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Stärkerer Anreiz für Athleten Neue Doping-Kronzeugenregelung vorgeschlagen

Eine neue Kronzeugenregelung soll einen stärkeren Anreiz für dopende Athleten liefern, Informationen an die Behörden weiterzugeben. Drei Bundesministerien legen einen entsprechenden Vorschlag vor. Bislang kommen kaum Hinweise von Sportlern selber.

04.02.2021, 13:20
Patrick Pleul
Patrick Pleul dpa-Zentralbild

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Doping legen drei Bundesministerien einen Vorschlag für eine neue Kronzeugenregelung vor.

Dies soll einen "stärker sichtbaren Anreiz" für dopende Leistungssportlerinnen und -sportler sowie ihre Unterstützer schaffen, Informationen an die Behörden weiterzugeben, heißt es in einem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Erstellt haben ihn die Bundesministerien für Justiz, Inneres und Gesundheit. Der Entwurf muss noch innerhalb der Regierung beraten werden.

Die Ermittlungsbehörden seien bei der Verfolgung von Doping besonders auf Informationen von Sportlern und aus deren Umfeld angewiesen, heißt es in dem Papier. "Denn beim Doping im Sport, insbesondere beim Spitzensport, handelt es sich in der Regel um geschlossene Strukturen, in denen nur schwer ohne Hilfe von Insiderinformationen ermittelt werden kann."

Zwar sehe das Strafgesetzbuch bereits eine Strafmilderung oder einen Verzicht auf Strafe für Menschen vor, die Hilfe leisten bei der Aufklärung von Verhinderung von schweren Straftaten. Diese Regelung erfasse allerdings nur besonders schwere Fälle von Doping, beim Selbstdoping fehlten die nötigen Voraussetzungen. Auch die Strafprozessordnung lasse unter bestimmten Umständen eine Strafmilderung zu. Diese Regelungen schienen aber "keine ausreichenden Anreize" für dopende Leistungssportler, Hintermänner und Doping-Ärzte zu bieten, Informationen an die Behörden weiterzugeben. "Der Grund hierfür wird darin gesehen, dass das geltende gesetzliche Anreizsystem nicht sichtbar genug und zudem aus Sicht der Betroffenen mit Rechtsunsicherheiten behaftet ist."

Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport trat Ende 2015 in Kraft. Ein im Dezember veröffentlichter Evaluierungsbericht kam unter anderem zu dem Schluss, dass es seither kaum Strafverfahren wegen Selbstdopings gab. Dem gegenüber stünden Dunkelfeldstudien, wonach 6 bis 45 Prozent der Sportlerinnen und Sportler dopten, heißt es in der Begründung für den neuen Gesetzentwurf.

Die meisten Hinweise auf unerlaubte Leistungssteigerungen hätten Ermittlungsbehörden von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) erhalten, ein Viertel stammen aus anderen Strafverfahren. Von Sportlern selbst kommen demnach hingegen kaum Hinweise.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-302223/2

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