1. Startseite
  2. >
  3. Sport
  4. >
  5. Zunächst keine Zeugenaussagen in Sommermärchen-Prozess

Verfahren in der Schweiz Zunächst keine Zeugenaussagen in Sommermärchen-Prozess

10.03.2020, 23:01

Bellinzona (dpa) - Weder FIFA-Ex-Präsident Josef Blatter noch Ex-Fußballprofi Günter Netzer werden vorerst im Sommermärchen-Prozess um dubiose deutsche Millionenzahlungen aussagen.

Das schweizerische Bundesstrafgericht in Bellinzona geriet mit seinem Verfahrensplan in Verzug. Die für diesen Tag geplanten Zeugenaussagen von Blatter und Netzer wurden verschoben.

Bei dem Prozess geht es um möglicherweise dunkle Machenschaften im Zusammenhang mit der deutschen Fußball-WM 2006. Die Zeit drängt, weil das Delikt am 27. April verjährt. Wenn bis dahin kein Urteil vorliegt, wird das Verfahren eingestellt. Angeklagt sind die früheren Funktionäre des Deutschen Fußballbundes Theo zwanziger (74), Horst R. Schmidt (78) und Wolfgang Niersbach (69) sowie der Ex-Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA, Urs Linsi (70).

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus verkompliziert die Lage. Bellinzona liegt im schwer betroffenen Kanton Tessin, der an Italien grenzt. Die vorsitzende Richterin Sylvia Frei hat alle Anträge, das Verfahren wegen des Coronavirus aufzuschieben, abgeschmettert. Sie wollte statt der geplanten Zeugenaussagen am Donnerstag zunächst weiter die Reise- und Verhandlungsfähigkeit der nicht erschienenen Zwanziger und Schmidt prüfen. Sie hatten Atteste vorgelegt.

Zwanziger, Schmidt und Linsi wird Betrug, Niersbach Gehilfenschaft zum Betrug vorgeworfen. Es geht um eine Überweisung des DFB an die FIFA am 27. April 2005. Die 6,7 Millionen Euro wurden als Beitrag zu einer geplanten Galaveranstaltung bei der deutschen Fußball-WM 2006 deklariert. Sie gingen aber an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Der hatte dem damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, gegen den wegen seines schlechten Gesundheitszustandes ein abgetrenntes Verfahren läuft, 2002 ein Darlehen in dieser Höhe gewährt und die Rückzahlung verlangt.

Das geliehene Geld landete 2002 auf Konten, die dem ehemaligen und lebenslang gesperrten FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam in Katar zugerechnet werden. Wofür das Geld verwendet wurde, ist unklar.

Prozessplan des Bundesstrafgerichts

Bundesstrafgericht

Deutscher Fußball-Bund

DFB-Informationen zum Sommermärchen-Skandal