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Urteil Hundehalter haften nach einem Hundekampf je zur Hälfte

Zwei nicht angeleinte Hunde geraten aneinander. Bei der Rauferei wird die Besitzerin eines der Hunde gebissen und erleidet nach der OP einen Schlaganfall.

23.09.2019, 12:09

Karlsruhe (dpa) - Nach einem Kampf zwischen zwei nicht
angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen
Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten
Schmerzensgeldes.

Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes
seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren
Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe
laut einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 7 U 24/19).

Geklagt hatte die Frau, die im Juni 2016 in Mannheim während der
Rauferei zwischen den Hunden in die Hand gebissen worden war. Nach
der Operation dieser Verletzung erlitt sie am gleichen Tag eine
Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.

Das Landgericht Mannheim hatte den Mann daraufhin zu 50.000 Euro
Schmerzensgeld verurteilt und dessen volle Haftung festgestellt.
Dagegen war der Hundebesitzer in Berufung gegangen. Der genaue
Hergang des Geschehens - etwa welcher Hund zugebissen hatte - war
nicht mehr zu klären gewesen: Beide Hunde hätten die Rauferei
gleichermaßen verursacht, dadurch hafte der beklagte Hundehalter nur
zur Hälfte für die Folgen, befand das nun das OLG. Eine Revision
wurde nicht zugelassen.