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Sonderkündigungsrecht Nach Erhöhung des Strompreises den Anbieter wechseln

Auch wenn viele Stromanbieter ihre Preise anziehen, müssen Kunden dies nicht einfach hinnehmen. Wer einen günstigeren Versorger findet, hat das Recht, zu wechseln. Verbraucherschützer erklären, was zu tun ist.

22.11.2016, 11:44

Potsdam (dpa/tmn) - Erhöhen Stromanbieter den Preis, haben private Stromkunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, erklärt Hartmut Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wollen Verbraucher zu einem günstigeren Anbieter wechseln, sollten sie am besten direkt nach Erhalt des Schreibens kündigen - idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.

Die Stromversorger müssen auf eine Preisänderung dem Gesetzgeberzufolge "rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode" hinweisen. Dies müsse außerdem auf "transparente und verständliche" Weise geschehen. Der Stromkunde muss auch über seine Rücktrittsrechte informiert werden. Die Mitteilung von Preiserhöhungen ist in der Praxis aber häufig in Informationsbriefen mit langen Texten versteckt, wie Verbraucherschützer kritisieren.

Müller weist außerdem darauf hin, dass Stromkunden beim Anbieterwechsel mit mehreren Tarifrechnern prüfen sollten, welches Angebot für sie das günstigste ist. Dabei sollten sie aus den Voreinstellungen Vergünstigungen und Bonuszahlungen wie einen Neukundenbonus entfernen. Diese werden häufig in den Gesamtpreis eingerechnet, die Tarifrechner spucken dann für das erste Jahr besonders günstige Preise aus.

Energiewirtschaftsgesetz

Musterbrief der VZ: Kündigung nach Strompreiserhöhung

Gesetz über Elektritäts- und Gasversorgung

Verbraucherzentrale rät von Stromtarifen mit Preisgarantie ab

Preisgarantien von Stromanbietern sind nach Einschätzung von Verbraucherschützern mit Vorsicht zu genießen. Oft seien die Garantien eingeschränkt, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgefunden. Für den Fall, dass sich zum Beispiel Umlagen oder Netzentgelte erhöhen, behielten sich viele Anbieter vor, die Tarife trotz ihrer Preisgarantie anzupassen. Teilweise gebe es die Garantien nur in Verbindung mit längeren Vertragslaufzeiten, und manchmal ließen sich die Anbieter die Fixpreise auch zusätzlich bezahlen.

In Ordnung ist nach Auffassung der Verbraucherschützer eine Preisgarantie lediglich dann, wenn der Tarif ausschließlich infolge einer Mehrwertsteuer-Erhöhung angepasst werden könnte. Ziel von Preisgarantien ist in der Regel, dass Stromanbieter damit ihre Kunden für längere Zeit an sich binden möchten. Die Verbraucherzentrale erinnert daran, dass Kunden bei Preiserhöhungen ohnehin immer über ein Sonderkündigungsrecht den Stromanbieter wechseln können.