Warum zwölf Mietpartner schon nach wenigen Wochen wieder ausziehen müssen Baubehörde sperrt Wohnhaus: Mieterin will Kaution zurück
Die Schönebecker Straße 15 ist so etwas wie das Eingangstor von Buckau. Grund: Der Giebel zeigt den Umriss des Stadtteils, früher sogar mit den Signets der ansässigen Großbetriebe. Nun aber wird das Haus zu einem Beispiel von mangelhafter Sanierung, die am Ende ein Fall für das Amtsgericht ist.
Buckau. Nach jahrelangem Leerstand entschloss sich vor drei Jahren die GRS Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in der Hegelstraße zur Sanierung des Hauses Schönebecker Straße 15. Nach Angaben von Geschäftsführerin Dagmar Herden wurden die zwölf Wohnungen an Anleger verkauft, eine Eigentümergesellschaft gebildet und die Sanierung in Auftrag gegeben. Anfang 2010 standen die Wohnungen über Makler zur Vermietung – und waren alle binnen weniger Wochen vergeben.
Zu den Mietern gehörte die 77-jährige Helga Heine. Sie entschied sich für eine 3-Raum-Wohnung (67 Quadratmeter) in der vierten Etage, weil das Haus einen Fahrstuhl bekommen sollte und ihre Tochter um die Ecke wohnt. Helga Heine unterschrieb am 24. Februar 2010 den Mietvertrag, der unter Paragraf 24 vermerkt, "dass zum Einzug ... möglicherweise die Arbeiten an Balkonanlage und Fahrstuhl noch nicht abgeschlossen sind" und "eine Berechtigung zur Mietminderung nicht besteht". Helga Heine unterschrieb trotzdem: "Der Makler hat mir zugesichert, dass der Fahrstuhl im Mai 2010 eingebaut ist."
Sie zahlte zwei Monatsmieten Kaution (670 Euro) und zog am 8. Mai 2010 ein.
Doch weder der Fahrstuhl, noch die Balkone wurden eingebaut. Die zwölf Mietparteien fragten erst vorsichtig, dann drängender nach, wann denn nun die Sanierung abgeschlossen ist. Nachdem sich die Mieterklagen häuften, bot der Hausverwalter mit Schreiben vom 1. Juli 2010 allen die Erstattung der Umzugskosten an, wenn sie "bis zum 31. Juli 2010 ausziehen". Nur zwei Mieter nahmen dies nach Angaben des Hausverwalters an – die anderen zehn hofften noch.
Diese Hoffnung starb, als das Bauordnungsamt nach einer Vor-Ort-Besichtung den Eigentümern am 27. August eine Frist zur Mängelabstellung bis zum 24. September 2010 setzte. Da nichts geschah, verfügte das Amt am 5. Oktober 2010 eine "Nutzungsuntersagung". Alle Mieter mussten nun bis zum 5. November ausziehen. Eine Mitarbeiterin das Bauordnungsamtes: "Ich habe mich schon im ersten Augenblick gefragt, warum Menschen auf eine solche Baustelle ziehen?"
Auf Nachfrage der Volksstimme sagte gestern Irene Althaus, Projektleiterin der BauBeCon in Buckau, dass alle Anträge auf Sanierungsförderung der Eigentümer seit Monaten auf Eis liegen, da die Schönebecker Straße 15 nicht entsprechend der Bauantragsunterlagen saniert wurde: "Wir haben aber Interesse daran, dass das Haus fertig wird."
Seit Monaten aber sind vor Ort keinerlei Bauaktivitäten zu beobachten.
Zurück zu Helga Heine: Sie zog im Oktober zu ihrer Tochter und suchte nach einer anderen Wohnung. Nachdem sie diese gefunden hatte, holte sie im Dezember 2010 ihre Möbel aus dem Haus. Miete zahlte sie seit September nicht mehr. Seit Monaten fordert sie ihre Mietkaution (670 Euro) sowie eine Umzugskostenpauschale von 450 Euro zurück. Die Eigentümer lehnten dies bislang mit Verweis auf die rückständigen Mieten von September und Oktober ab. Auch ein Vermittlungsversuch der Volksstimme im März 2011 führte zu keinem Ergebnis.
Die Mieterin klagte nun vor dem Amtsgericht und fordert 2216,78 Euro (Kaution plus Umzugs- und Nebenkosten). Richter Klaus Redemann ließ am Montag in der Verhandlung durchblicken, dass er den Großteil der Forderungen als gerechtfertigt ansieht. Am 24. Oktober will er sein Urteil sprechen.