Corona Bundes-Notbremse schlägt auf Sachsen-Anhalt durch

Magdeburg
Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse kommt: Der Bundestag beschloss gestern Änderungen am Infektionsschutzgesetz. In namentlicher Abstimmung hatten 342 Bundestagsabgeordnete für das Gesetz gestimmt. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.
Verschärfungen im Handel
Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) warnte vor „teils gravierenden Einschränkungen“ für das Land: „Modellprojekte werden beispielsweise künftig nur noch bei einer Inzidenz unter 100 möglich sein, weshalb wir in Sachsen-Anhalt vorerst keine Projekte mehr genehmigen können. Auch der Handel muss sich auf Verschärfungen einstellen: So wird beispielsweise die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig in Geschäften aufhalten darf, weiter beschränkt.“ Der Abholservice Click&Collect bleibezwar grundsätzlich zulässig. Click&Meet (Termin-Shopping) allerdings nur noch bis zu einer Inzidenz von 150. Willingmann: „Beide Beschränkungen stoppen meines Erachtens positive Entwicklungen bei uns in Sachsen-Anhalt, die aufzeigen, dass mehr Normalität auch in der Pandemie möglich ist. „
„Der Bund hat die Kompetenz für ein solches Gesetz“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). „Ich wäre aber für ein Zustimmungsgesetz statt eines Einspruchsgesetzes gewesen. Dann hätten die Länder mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten gehabt“, betonte Haseloff, der derzeit Bundesratspräsident ist. So habe er Zweifel an der Effektivität der pauschalen Ausgangsbeschränkungen. Sachsen-Anhalt sei bisher gut damit gefahren, die regionalen Unterschiede bei der Corona-Belastung zu berücksichtigen, erklärte Haseloff. Wie das Land im Bundesrat stimmt, entscheidet das Kabinett.
Durch das Gesetz erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und sowie der Schließung von Geschäften und Schulen anzuordnen. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gelten.
Inzidenzschwelle kritisiert
Kritisiert worden waren die Neuregelungen, die die Inzidenzschwelle für Schulschließungen auf einen Wert von 165 festlegen, schon im Vorfeld von Sachsen-Anhalts Kultusminsiter Marco Tullner (CDU). Er hatte auf das inzwischen „eingespielte System“ im Land verwiesen.
Zur Überwachung der Ausgangssperren betont das Landesinnenministerium, dass die Landkreise und kreisfreien Städte originär für die Überwachung der Rechtsnormen entsprechend der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung zuständig sind. „Die Polizei unterstützt hierbei natürlich jederzeit im Rahmen der Amtshilfe“, so ein Sprecher.
Die Vorschriften könnten frühestens ab Sonnabend gelten. Zuvor muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterschreiben.