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Aus dem Gerichtssaal Fernseher nicht bezahlt und weiter verkauft: So lange muss ein Betrüger in Haft

Ein Mann täuscht in Wittenberg Kaufabsichten vor. Statt zu zahlen muss er nun in Haft.

16.12.2024, 15:07
Justitia
Justitia (Symbolbild: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Dessau/Wittenberg/MZ/ABE. - Mit dem Strafmaß folgte die Kammer unter dem Vorsitz von Anja Wiederhold den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung.

Die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat vorigen Montag einen gebürtigen Chemnitzer zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Entscheidung rechtskräftig

Die Entscheidung wurde nach ihrer Verkündung rechtskräftig. Schuldig gemacht hatte sich der 61-Jährige des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen. In der ersten April-Hälfte 2023 hatte er Elektronikfachmärkte in Wittenberg und Bitterfeld-Wolfen aufgesucht. In beiden Geschäften gab er sich als Inhaber respektive Mitarbeiter eines Hotels aus, der den Erwerb einer größeren Zahl von Fernsehgeräten in Aussicht stellte.

Da die Apparate, von denen er behauptete, mit ihnen sollten die Zimmer neu ausgerüstet werden, jeweils nicht in einer ausreichenden Menge zur Verfügung standen, wurden Bestellungen vereinbart. Allerdings kam es dem Angeklagten nicht auf diese vielen Geräte an. Sowohl in der Lutherstadt als auch im Nachbarkreis gelang es ihm, dass ihm gebrauchte Fernseher zur Verfügung gestellt wurden. Sein stets vorgetragenes Argument: Ein Hotelgast habe das Gerät als defekt gemeldet und sofortigen Ersatz gewünscht.

In beiden Fachmärkten hatte der Mann Erfolg: Die Apparate wurden ihm ohne Bezahlung ausgehändigt. Ganz offensichtlich im Vertrauen darauf, dass ja weit größere Geschäfte in Aussicht standen. Der Angeklagte selbst verkaufte die Fernseher weiter, um mit dem Erlös seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Professionelles Gebaren

„Er ist vertrauensvoll aufgetreten, wirkte offen und locker“, sagte ein Zeuge. Ein anderer Mann, Geschäftsführer in dem Bitterfeld-Wolfener Markt, bescheinigte dem Angeklagten ein „sehr professionelles“ Gebaren. Obgleich er von sich denke, Betrüger gut zu erkennen, sei das in dem Fall nicht so gewesen, sagte der 43-Jährige. Tatsächlich sei es in der Branche üblich, mit einem kleinen Vertrauensvorschuss zu arbeiten, ergänzte er. Verträge würden erst bei der konkreten Abwicklung unterzeichnet. „Vertrauen gehört dazu“, bestätigte sein Wittenberger Kollege (47).

Langes Register

Zunächst angeklagt worden war auch ein dritter Fall, der in Jessen im Versuchsstadium stecken geblieben war. Zu ihm musste keine Beweisaufnahme mehr erfolgen. Das Gericht stellte auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren hierzu ein. In die Entscheidung waren zwei Urteile einbezogen worden. Diese hatten die Amtsgerichte im rheinland-pfälzischen Montabaur (11. Oktober 2023) und in Chemnitz (8. Juli 2024) gefällt. Hier wie dort wurde wegen Betrügereien des 61-Jährigen, der Vater von zwei erwachsenen Töchtern ist, verhandelt. Ein derartiger Tatvorwurf taucht sehr oft in seinem langen Bundeszentralregister auf. Mit dem Mann befassen mussten sich schon etliche Gerichte.