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Gartengrill nicht von Hausratversicherung abgedeckt

28.09.2012, 15:25

Bad Segeberg - Eine Hausratversicherung muss nicht für einen gestohlenen Gartengrill aufkommen. Ein Grill ist weder ein Gartenmöbelstück, noch erfüllt er die Funktion eines Gartengeräts, urteilte das Amtsgericht Bad Segeberg.

Wird ein Grill gestohlen, bleibt der Besitzer auf seinem Schaden sitzen, befand das Amtsgericht Bad Segeberg (Aktenzeichen: 17 C 116/11). In dem verhandelten Fall, über den die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet, hatte ein Mann bei einer Versicherung einen weitreichenden Hausratversicherungsvertrag abgeschlossen. Mitversichert war unter anderem auch der Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten bis zu einer Summe von 500 Euro. Dank dieser Klausel wähnte sich der Kläger auf der sicheren Seite, nachdem ihm sein Grill gestohlen worden war. Doch die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Deshalb zog der Kläger vor Gericht - allerdings ohne Erfolg.