Gericht gibt keine Richtwerte für Verfahrensdauer vor

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht legt keine Richtwerte für Entschädigungen bei extrem langen Prozessen vor deutschen Verwaltungsgerichten fest. Wegen der Vielschichtigkeit und Vielgestaltigkeit der Verfahren sei es nicht möglich, sich zum Beispiel an durchschnittlichen Verfahrenszeiten zu orientieren, teilte das Gericht am Freitag in Leipzig mit. Ob ein Verfahren in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden könne, hänge unter anderem von dessen Komplexität und Bedeutung sowie dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten ab.
Das Gericht hatte sich am Donnerstag erstmals mit dem Ende 2011 geschaffenen Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer von Gerichtsverfahren befasst. In zwei konkreten Fällen sprach das Gericht einem Studenten aus Brandenburg 6000 Euro und einer Polizistin aus Sachsen-Anhalt 3000 Euro zu.