Kein Geld verschenken - Riester-Vertrag nicht gleich kündigen
Bremen - Riestern kann sich lohnen. Schließlich wird das Sparen staatlich gefördert. Hohe Kosten können die Rendite allerdings deutlich schmälern. Was sollen Betroffene dann tun?
Riestern wird gefördert - die Kosten können aber dennoch für einen geringen Ertrag sorgen. "Bei den Kosten gibt es sehr große Unterschiede, selbst bei ein und demselben Anbieter", sagte Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. So verlange etwa eine große Versicherung sechs Prozent für den Abschluss. "Bei dem Direktableger des Unternehmens sind es aber nur drei Prozent." Wer nach der Unterschrift unzufrieden ist, sollte seinen Vertrag aber nicht sofort kündigen. "Damit verschenkt man unter Umständen viel Geld. Denn in diesem Fall muss man die erhaltenen Förderbeträge zurückzahlen." Außerdem seien die Abschlusskosten verloren.
Aufschluss über die Kosten bekommen Anleger in einem Produktinformationsblatt, das vor dem Kauf ausgehändigt werden muss. "Darin muss angegeben werden, wie hoch die Abschluss-, Verwaltungs- oder Vertriebskosten sind", erklärt Mai. Da die Angaben von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind, sollten Kunden auch auf die garantierte Rente achten. "Je höher die garantierte Rente ist, desto geringer sind auch die Kosten." Laut einem aktuellen Test in der Zeitschrift "Finanztest" (Heft 10/2012) beträgt der Unterschied zwischen günstigen und ungünstigen Verträgen bei der garantierten Rente bis zu 17 Prozent.
Anbieter von Riester-Renten sollen künftig einheitliche Angaben zu den Kosten eines Vertrags machen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch (26. September) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen wollen nun einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Kernstück des Vorhabens ist eine Art Beipackzettel, der die Kosten, die Rendite-Erwartung und das Anlage-Risiko auflistet.
Generell gilt: "Die Abschlusskosten werden bei Riester-Rentenverträgen über die ersten fünf Jahre verteilt", erklärt Mai. Kunden, die unzufrieden mit ihrer Riester-Rente sind, könnten den Anbieter wechseln. "Jeder Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden", sagt der Verbraucherschützer. "Das bis dahin angesparte Guthaben wird an den neuen Anbieter übertragen." Allerdings werde hier oft eine Wechselgebühr fällig. Bei einer neuen Riester-Rentenversicherung müsse der Kunde zudem erneut Abschlusskosten zahlen. "Daher lohnt es sich auch nicht, alle drei Jahre zu wechseln."
Die Alternative: "Der Kunde lässt den Vertrag einfach ruhen", sagt Mai. Beiträge müssen dann nicht mehr gezahlt werden. Allerdings gebe es dann auch keine Förderung mehr. Bereits erhaltene Fördergelder müssten aber auch nicht zurückgezahlt werden. Seien die Abschlusskosten noch nicht bezahlt, ziehe der Anbieter sie weiter ab.
Mehr DurchblickDie Riester-Rente soll die Vorsorgelücke schließen, die durch die vor zehn Jahren beschlossene Senkung des Rentenniveaus gerissen wird. Doch die private Altersvorsorge wird von Verbraucherschützern kritisiert, die sich an den undurchsichtigen Angeboten stören. Nun soll mehr Transparenz bei Neuverträgen die zusätzliche Altersvorsorge attraktiver machen.
Geplant ist ein Produktinformationsblatt, eine Art Beipackzettel, mit einer Modellrechnung über die Höhe der später einmal garantierten Rente. Die Angaben werden von einer unabhängigen Stelle entweder berechnet oder kontrolliert. Auf einer Skala von Eins (inflationsgeschützt) bis Sechs (Spekulation) soll auf einen Blick das Risiko erkennbar sein, auf das sich der Sparer einlässt.