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Landlehrerzulage & Co.: Der Einsatz lohnt

Von Gudrun Oelze 06.05.2013, 01:32

Dass die sogenannte Landlehrerzulage aus DDR-Zeiten die bundesdeutsche Rente erhöhen kann, hat bei vielen Lesern Hoffnungen auf einen Zusatzbonus beim Ruhegeld geweckt. Doch wie nachweisen, dass man einst diese Extra-Zahlung erhielt?

Die "Landlehrerzulage" gab es nach einer Richtlinie des Ministeriums für Volksbildung aus dem Jahr 1959 für Lehrer, die ihren Beruf in bestimmten, von den zuständigen Stellen in der DDR festgelegten ländlichen Orten ausübten und auch dort ihren Wohnsitz hatten - als Ausgleich der gesellschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Stadt und Land.

Nach Informationen unseres Lesers Horst Müller aus Uthmöden wurde die "Landlehrerzulage" jeweils zum 7. Oktober gezahlt, und zwar 400 Mark im 1. Dienstjahr als Einrichtungsgeld, im 3. und 4. Dienstjahr je 250 Mark und danach immer 400 Mark. Ab 1981 neu eingestellte Lehrer erhielten die Extra-Zahlung dann allerdings nicht mehr.

Rund 90 Anrufe erreichten unseren Leser Horst Müller

Da die "Landlehrerzulage" nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht in der DDR unterlag, tauchte sie auch nicht im grünen Sozialversicherungsausweis auf. "Die Zahlungen erfolgten nicht über den Lohnstreifen, sondern als separate Überweisung auf ein Konto", erinnert sich Horst Müller, der mit "Hartnäckigkeit, Ausdauer und auch Glück" für sich und einige Kollegen die rentenwirksame Anrechnung der "Landlehrerzulage" erstritten hatte und nun bereit war, seine Erfahrungen mit dieser Problematik auch an andere ehemalige Lehrerinnen und Lehrer weiterzugeben.

Mit einer solchen Resonanz aber hatte er nicht gerechnet. An die 90 Anrufe erreichten ihn, seit die Volksstimme über diese Problematik berichtet hatte. "Mit Beiträgen zu dieser Thematik wurde wohl ein Stein ins Rollen gebracht", stellte er fest. Alle Anrufer hätten sich dankbar dafür geäußert, dass das Thema in der Volksstimme aufgegriffen wurde, viele hätten erst durch die Zeitungsberichte erfahren, dass die Landlehrerzulage bei der Rentenberechnung anerkannt wird.

Das häufigste Problem: nicht mehr vorhandene Belege. Horst Müller rät Betroffenen, beim Landesverwaltungsamt Magdeburg, Referat 510 (Telefon 0391-56702), fehlende Einstufungsbescheide mit dem Eintrag "Jährliche Ausgleichszahlung für ehemaligen Landlehrerzuschuss" als beglaubigte Kopien anzufordern. Ebenfalls bei dieser Behörde könne man sich die Dienstzeit und den Dienstort bestätigen lassen.

Sinnvoll für die Anerkennung dieser Prämie der besonderen Art durch die Deutsche Rentenversicherung sei auch, dass zwei Zeugen ein entsprechendes Formular der Deutschen Rentenversicherung gewissenshaft ausfüllen. Unter Umständen müssen die Zeugen dann persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung erscheinen, sich dort ausweisen und unterschreiben, weiß Horst Müller aus Erfahrung.

Wohnortbescheinigung bei Einwohnermeldeamt vorab besorgen

Er empfiehlt zudem, dass sich Antragsteller vorab für die Zeit, in der sie die "Landlehrerzulage" erhielten, eine Wohnortbescheinigung vom Einwohnermeldeamt besorgen.

Viele ehemalige Kollegen hätten auch nicht mehr gewusst, dass alle Lehrer seit 1976 jeweils zum Lehrertag eine Jahresprämie von maximal 750 Mark erhielten, stellte Horst Müller bei den unzähligen Telefonaten mit inzwischen verrenteten Lehrerinnen und Lehrern fest. Doch auch diese Prämie kann rentensteigernd wirken. "Dafür ist kein spezieller Nachweis nötig", meint der Experte aus Uthmöden.

Nicht helfen konnte Horst Müller jedoch Anrufern, die keinem der Zusatzversorgungssysteme angehörten. "Bei ihnen war die Enttäuschung herauszuhören, sie fühlen sich ungerecht behandelt, denn auch sie haben durch fleißige Arbeit Prämien und Jahresendprämien erhalten", sagte Horst Müller.