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Wer trägt die Kosten für den Ersatz-Führerschein? Eine Postsendung erreicht den Adressaten nicht / Behörde sieht sich im Recht

Von Gudrun Oelze 16.07.2012, 03:31

Aller fünf Jahre muss ein Berufskraftfahrer nachweisen, dass er die vom Gesetz geforderte Weiterbildung absolviert hat. Daher beantragte im April 2012 ein Magdeburger bei der Führerscheinstelle eine Verlängerung seines Führerscheins.

Die Fahrerlaubnis für Lkw-Klassen ist auf fünf Jahre befristet und kann bei Vorlage entsprechender Nachweise verlängert werden. Eine solche Verlängerung hatte der Magdeburger Fernfahrer beantragt und mit der Behörde vereinbart, dass ihm das neue Dokument zugeschickt werde, da er nicht so pünktlich nach Hause komme, um ihn persönlich zu den behördlichen Öffnungszeiten abzuholen.

Der Postversand klappte beim ersten Mal auch reibungslos, nur war der Führerschein fehlerhaft ausgestellt worden, so dass er vom Inhaber reklamiert werden musste. Ein neuer kam bei ihm jedoch nie an. Stattdessen soll er jetzt Ersatz beantragen - natürlich verbunden mit zusätzlichen Kosten. "Muss ich wirklich zahlen, weil Behörde und Post das richtige Dokument nicht richtig zustellen konnten?", fragt er.

Die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg treffe kein Verschulden, daher sei sie auch nicht verpflichtet, für die Gebühren eines erneuten Führerscheines aufzukommen oder darauf zu verzichten, hieß es aus dem Rathaus. Die Behörde hatte nach Reklamation des fehlerhaften Führerscheins ja schon kostenfrei einen neuen in Auftrag gegeben. Der wurde durch die Bundesdruckerei hergestellt und versandt. "Ein Nachforschungsauftrag der Bundesdruckerei bei der Deutschen Post AG ergab, dass der Führerschein am 27. April 2012 in den Briefkasten eingelegt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde muss deshalb davon ausgehen, dass eine ordnungsgemäße Zustellung des von der Bundesdruckerei verschickten Führerscheins erfolgte", so die Stellungnahme.

Im Wohnhaus des Fernfahrers befinden sich aber 36 Briefkästen, die Postsendung könne doch versehentlich in einem falschen gelandet sein, hoffte der Adressat, doch Nachfragen bei den Mitbewohnern und auch ein Aushang blieben erfolglos. Genügt wirklich die Unterschrift eines Briefträgers als Nachweis für die ordnungsgemäße Zustellung?

Für den Leser ist der Fall wirklich bedauerlich, so die Deutsche Post, aber "wir gehen von einer ordnungsgemäßen Auslieferung der Sendung aus."

Die Bundesdruckerei hatte für den Versand der Unterlagen die Zusatzleistung "Einschreiben Einwurf" beauftragt, bei der der Zusteller durch seine Unterschrift dokumentiert, dass die Sendung von ihm in den Briefkasten des Empfängers eingelegt wurde. "Von einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung kann also keine Rede sein", betont die Deutsche Post. Nur für den Fall, dass ein Versender die Zusatzleistung "Einschreiben" beauftragt, sei eine Quittung vom Empfangsberechtigten einzuholen. Das sei hier aber nicht erforderlich gewesen.

"Mit dem Einlegen der Sendung in den Briefkasten ist die Deutsche Post ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Eine versehentliche Zustellung in einen anderen Briefkasten ist reine Spekulation", stellte man dort fest.

Der Magdeburger Lkw-Fahrer muss nun wohl die Ausfertigung eines Ersatzführerscheins beantragen und dafür leider auch die entsprechenden Gebühren entrichten.

Wenn er wegen seiner Fernfahrten wieder nicht persönlich zu den Öffnungszeiten in der Behörde erscheinen kann, sei die Abholung des neuen Dokumentes "grundsätzlich auch durch eine andere Person möglich, wenn diese eine entsprechende Vollmacht vorlegt", wurde aus dem Rathaus versichert.