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  7. Mindestlohn auf dem Bau soll steigen

Für 200.000 Beschäftigte Mindestlohn auf dem Bau soll steigen

Der Bau boomt, seit Jahren wachsen die Umsätze. Nun gibt es mehr Geld für die Beschäftigten am unteren Ende der Lohnskala. Und für die übrigen Mitarbeiter ist es nicht mehr lang bis zur Tarifrunde.

19.12.2019, 14:33

Berlin (dpa) - Bauarbeiter bekommen 2020 voraussichtlich mehr Geld. Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich auf höhere Mindestlöhne verständigt, wie Gewerkschaft und Arbeitgeber mitteilten. Demnach steigt die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten am 1. April um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland und Berlin steigt dann um 20 Cent auf 15,40 Euro beziehungsweise 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn nicht.

Von den neuen Mindestlöhnen profitieren nach Gewerkschaftsangaben mehr als 200.000 der rund 820.000 Bau-Beschäftigten. Grundlage der Einigung war ein Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hatte die Schlichtung nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden angerufen.

"Dem Bau geht es gut", sagte Gewerkschaftschef Robert Feiger der Deutschen Presse-Agentur. "Insofern ist es ein kluger Schritt des Schlichters gewesen, das Tarifsystem zu erhalten und Erhöhungen vorzusehen."

Die Gewerkschaften wollten eigentlich den Fachkräfte-Mindestlohn auch bundesweit einführen. Die Arbeitgeber dagegen wollten eine einheitliche Regelung, die auf die Abschaffung im Westen hinausgelaufen wäre.

"Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht", teilte die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Jutta Beeke, mit. "Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke."

Mit den normalen Lohntarifverhandlungen hat der 1997 eingeführte Mindestlohn nichts zu tun. Viele Beschäftigte bekommen in ihren Betrieben über Tarifverträge höhere Gehälter als den Branchenmindestlohn. Diese laufen Ende April aus, die Verhandlungen beginnen am 19. März, wie Feiger sagte.

Die Erklärungsfrist für den Zentralverband Deutsches Baugewerbe und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie die Gewerkschaft zum Mindestlohn läuft bis zum 17. Januar. Der Kompromiss sieht eine Laufzeit bis Ende 2020 vor.

Pressemitteilung ZDB

Pressemitteilung IG BAU