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FCM-FanNeue Ermittlungen im Fall Hannes?

Der FCM-Fan Hannes stürzte 2016 aus einem Zug in den Tod. Die Ermittlungen liefen ins Leere, der Fall wurde eingestellt - bis jetzt?

20.02.2020, 00:37

Magdeburg (dt/mf) l Mehr als drei Jahre nach der Einstellung der Ermittlungen im Fall des verstorbenen FCM-Fans Hannes Schindler gibt es Neuigkeiten. Wie Heinz-Peter Günther, Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt der Eltern Horst und Silke Schindler, während eines Auftrittes in der Sendung "stern TV" am Mittwochabend sagte, wird die Staatsanwaltschaft eine neue Zeugenaussage überprüfen.

Die Überprüfungen beziehen sich auf das Vernehmen einer Zeugin, die den nicht vollständig aufgeklärten Vorfall in einer Regionalbahn im Oktober 2016 aus der Nähe beobachtet haben soll. Der damals 25-jährige FCM-Fan geriet während einer Zugfahrt mit mehreren Fans des Halleschen FC aneinander. Noch während der weiteren Fahrt stürzte Hannes Schindler aus dem fahrenden Zug und verletzte sich tödlich - unter welchen genauen Umständen, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden ein halbes Jahr später eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Volksstimme, dass die Zeugin in der kommenden Woche geladen ist. Es gebe aktuell aber keine Wiederaufnahme der Ermittlungen, so Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten.

Gegenüber "stern TV" äußerte sich die Frau telefonisch darüber, was passierte als FCM-Fan Hannes in den Zug trat: "Wir haben nur mitbekommen, dass die gerufen haben 'jetzt gehts los, jetzt gehts los' und dann alle aufgesprungen und nach vorne gerannt sind." Dann hätten mehrere Personen auf eine Person eingetreten und eingeschlagen. Einer der mutmaßlichen Schläger soll einen Schlagring in der Hand gehabt haben, so die anonyme Zeugin. "Auf einmal ging dann die Tür auf, Tür zu und der Zug fuhr in der Zeit einfach weiter. Danach war es mucksmäuschenstill", so die Zeugin am Telefon. Ob Hannes gesprungen sei, konnte sie aber nicht erkennen. Das entspricht auch dem aktuellen Stand der Ermittlungen.

Kurios ist aber: Die Frau meldete sie sich wohl nach dem Vorfall bei der Polizei, betonte, möglicherweise Personen auf Videoaufnahmen wiedererkennen zu können. Für eine weitere Aussage soll sie dann auf das Revier nach Magdeburg gebeten worden sein. Der Bitte, das Verhör aufgrund der Entfernung in einer lokalen Polizeistelle abgeben zu können, wurde wohl seitens der Polizei nicht nachgegangen und sie sei letztendlich mit den Worten "Wer nicht will, der hat schon" abgetan worden. "Als wollte man meine Aussage gar nicht, als wäre das nicht wichtig", reagiert sie am Telefon im Bericht bei "stern TV". Laut Anwalt Günther habe sie zwar auch zwei pflichtgemäße Einladungen der Polizei unbeantwortet gelassen - was bei einer Einladung durch die Staatsanwaltschaft allerdings von vornherein nicht möglich gewesen wäre.

Der Anwalt macht der Staatsanwaltschaft Magdeburg daher konkret den Vorwurf, den Fall nicht anständig ausermittelt zu haben. Als „stern TV“ bei der Staatsanwaltschaft in Magdeburg nachfragen wollte, gab es zum Fall keine Aussagen. Auch keine der 13 gestellten Fragen der „stern TV“-Redaktion seien konkret beantwortet worden.