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Fußball Geldstrafe und Auflagen für FCM

Der 1. FC Magdeburg wurde wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans unter anderem beim Spiel gegen MSV Duisburg vom DFB bestraft.

Von Jennifer Lorbeer 18.07.2017, 16:35

Magdeburg l Am Dienstag hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Magdeburg wegen drei Fällen von unsportlichem Verhalten der eigenen Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Die Strafen beziehen sich auf Vorfälle, die im Zusammenhang mit den Spielen gegen den MSV Duisburg und VfR Aalen stehen.

4000 Euro von der Gesamtstrafe können vom 1. FC Magdeburg für gewaltpräventive, infrastrukturelle oder Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden, wie der Verein berichtet. Diese müssen dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachgewiesen werden.

Zusätzlich zur Geldstrafe erhält der 1. FC Magdeburg verschiedene Auflagen. So dürfen Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018 in der Regel nur noch online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkauft werden. In begründeten Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden.

Weiterhin muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. Zudem müssen Magdeburger Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden.

Der 1. FC Magdeburg kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

Gründe für die Strafe sind unter anderem, dass es vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 zu Problemen mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions kam. Während der Partie wurde zudem mehrfach Pyrotechnik im Gästebereich verbrannt.

Während der letzten Auswärtspartie der vergangenen Saison beim VfR Aalen am 13. Mai 2017 wurde in der zweiten Halbzeit Pyrotechnik abgebrannt, es kam zu einer Spielunterbrechung.