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DFB-Sportgericht ändert Urteil gegen 1. FC Magdeburg

24.08.2017, 14:28

Magdeburg (dpa/sa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 18. Juli gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg Urteil geändert. Zwar bleibt die 12 000 Euro wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens von FCM-Anhänger bestehen. Aber die darüber hinaus verhängten Auflagen entfallen, wie der DFB am Donnerstag mitteilte.

Dazu zählen unter anderem Einschränkungen beim Kartenvorverkauf für Auswärtsspiele und der Einsatz von eigenen Ordnern bei Auswärtsspielen. "Unter Berücksichtigung der Darlegungen des 1. FC Magdeburg im Einspruchsverfahren und der geänderten sportpolitischen Rahmenbedingungen hat das Sportgericht von der Verhängung der im Einzelrichterurteil angeordneten Auflagen sowie von dem seinerzeit vom DFB-Kontrollausschuss beantragten Zuschauerteilausschluss auf Bewährung Abstand genommen", sagte Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Verfahren leitete. Magdeburg hatte gegen das erste Urteil Einspruch eingelegt. Das nun ergangene Urteil akzeptiert der Club.

Vor dem Ligaspiel beim MSV Duisburg am 24. Februar hatte es Probleme mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions gegeben. In der zweiten Halbzeit wurde zudem massiv Pyrotechnik im Gästebereich abgebrannt. Ein ähnliches Pyrotechnik-Szenario führte in der zweiten Halbzeit des Ligaspiels beim VfR Aalen am 13. Mai zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung.

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