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Urteil: Sicherungsverwahrung braucht aktuelles Gutachten

07.09.2017, 11:12

Straßburg (dpa) - Eine Sicherungsverwahrung darf nur auf Grundlage von ausreichend aktuellen Expertenmeinungen angeordnet werden. Feste Vorgaben will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dafür allerdings nicht machen. Dem Kläger half das in dem konkreten Fall nicht. Seiner Sicherungsverwahrung lagen zwar viereinhalb Jahre alte Gutachten zugrunde. Außerdem hatte er zwischenzeitlich ein Jahr in Freiheit verbracht. Die Berliner Gerichte hätten dennoch vernünftig dargelegt, dass das eine Jahr in Freiheit zu wenig gewesen war, um zu beweisen, dass der Mann nicht mehr gefährlich war.