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Bordbuch hilft weiter Mit Anhänger am Berg auf zulässige Steigung achten

Wer mit seinem Anhängergespann in die Berge fahren will, sollte sich penibel an die Angaben zur zulässigen Steigung halten. Auch die Höhe über kann Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast haben.

03.02.2021, 16:00
Kai Remmers
Kai Remmers dpa-tmn

Stuttgart (dpa/tmn) - Für Fahrten mit Anhänger gilt: Autofahrer müssen nicht nur wissen, wie hoch die zulässige Anhängelast generell ist, sondern auch bis zu welcher Steigung sie ziehen dürfen. Darauf macht die "Auto Straßenverkehr" (05/21) aufmerksam. Gespannfahrer dürfen nur solche Steigungen in Angriff nehmen, die mit den Werten in den Fahrzeugpapieren und im Bordbuch im Einklang sind.

Gängige Werte können bis maximal acht oder zwölf Prozent Steigung sein. Manche Hersteller nennen auch zwei Werte. Höhere Lasten sind dann bis zur niedrigeren Steigung erlaubt, während leichtere Anhänger sich noch bis zu einer höheren Steigung ziehen lassen.

Darüber hinaus nennen manche Bordbücher höhenabhängige Lastenunterschiede. In großen Höhen nimmt die Leistung von Verbrennungsmotoren ab. Manche Hersteller reduzieren das Zuggesamtgewicht je 1000 Meter über dem Meeresspiegel prozentual und weisen reduzierte Anhängelasten aus.

Bei Kontrollen ist laut "Auto Straßenverkehr" in der Praxis aber nur das relevant, was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Wenn aber Schäden nachweislich "auf Überladung und Überlastung in großer Höhe" zurückzuführen sind, könnte der Hersteller demnach Garantieleistungen verweigern.

© dpa-infocom, dpa:210203-99-286229/2