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Verkehrsrecht Betrunken auf E-Tretroller: Wann ist Führerschein in Gefahr?

Wer es nach zwei, drei Gläsern Bier oder Wein nicht mehr zu Fuß nach Hause schafft, sollte stattdessen nicht den E-Tretroller nehmen. Denn auch hier droht bei zu viel Promille im Blut der Führerscheinentzug.

09.10.2020, 03:43

Dortmund (dpa/tmn) - Wer einen E-Tretroller nutzen will, muss sich an dieselben Promillegrenzen halten wie beim Fahren eines Autos. Wer mit zu viel Alkohol im Blut angehalten wird, kann im Einzelfall aber dennoch seinen Führerschein behalten.

Dabei kommt es darauf an, dass von der Rollerfahrt keine Gefahr ausgeht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt, auf das der ADAC hinweist.

In dem verhandelten Fall (Az.: 729 Ds 060 Js 513/19-349/19) ging es um einen Mann, der nachts um 0.30 Uhr mit einem E-Scooter durch eine leere Fußgängerzone gefahren war. Eine Polizeistreife hielt ihn an und stellte Alkoholgeruch fest. Die Alkoholkontrolle ergab 1,4 Promille, allerdings waren keine Ausfallerscheinungen festzustellen. Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr folgte.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe und vier Monaten Fahrverbot. Vom eigentlich ab 1,1 Promille üblicherweise folgenden Entzug der Fahrerlaubnis sahen die Richter dagegen ab - mit der Begründung, der Mann sei nachts in einer menschenleeren Fußgängerzone unterwegs gewesen, was keine Gefahrensituation bedeutet habe, wie es bei einer Autofahrt oder einer Rollerfahrt auf der Straße der Fall gewesen wäre. Außerdem gab es keine Auswirkung auf den fließenden Verkehr, der Mann war ohne Ausfallerscheinungen und zudem einsichtig.

© dpa-infocom, dpa:201007-99-857165/4

Urteil Amtsgericht Dortmund