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Gesetz der Straße Nicht genutztes geparktes Auto braucht frische HU-Plakette

In regelmäßigen Abständen müssen Autos zur Hauptuntersuchung. Das gilt auch für Fahrzeuge, die nicht im Einsatz sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen.

14.12.2018, 03:22
Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl
Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl dpa-tmn

Zeitz (dpa/tmn) - Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz zeigt.

Über die Entscheidung berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). In diesem Fall ging es um eine Autohalterin, die den fälligen HU-Prüftermin ihres Autos um mehr als vier Monate überzogen hatte. Daher sollte sie 25 Euro Geldbuße bezahlen. Dagegen wehrte sie sich mit folgender Begründung: Das Auto habe sie nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und es nur auf einem Privatgrundstück geparkt, weil der es transportierende Autoanhänger einen Platten hatte.

Darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Halter von zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen müssen diese auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Unerheblich dabei sei, ob sie das Auto im öffentlichen Straßenverkehr benutzen oder nicht. Wegen der Ordnungswidrigkeit sei das Bußgeld gerechtfertigt. So musste die Frau die 25 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht